Kameraüberwachung durch Detektive


Videoüberwachungsanlagen erfüllen grundsätzlich zwei verschiedene Aufgabengebiete, jedoch selten beide zugleich: Entweder werden Sie sichtbar zur Schadensprävention oder verdeckt zur Tataufklärung eingesetzt.

 

Unsere erfahrenen Sicherheitsexperten informieren Sie unverbindlich über zweckorientierte Videoaufzeichnungen unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen durch die Kurtz Wirtschaftsdetektei Schweiz. Gern übernehmen wir schweizweit die bedarfsgerechte Installation von Videoanlagen in Betriebsräumen, auf dem Firmengelände oder auch in privaten Wohnbereichen: +41 (0)800 220 020.


Schutz des Eigentums durch Bildaufzeichnung


Kameraüberwachungsanlagen dienen im privaten Bereich vornehmlich der Abschreckung von Straftätern und – konkreter – dem Schutz vor Eigentumsdelikten, da Diebe und Einbrecher eine videoüberwachte Immobilie für gewöhnlich meiden. Allerdings ist bei der Installation darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Dritter nicht beeinträchtigt werden. 


Videoinstallation an und in Einfamilienhäusern


Bei einem Einfamilienhaus bedeutet dies zum einen, dass in der Regel sämtliche Bewohner, Besucher und auch Dienstleister wie Reinigungspersonal oder Handwerker über die Überwachung informiert werden müssen – es sei denn, sie sind selbst tatverdächtig. Zum anderen dürfen auf den Aufnahmen nur das tatsächliche Grundstück bzw. darauf befindliche Räumlichkeiten zu sehen sein, da bei einer Erweiterung des Kamerasichtfeldes auf Nachbargrundstücke oder öffentliche Bereiche wie Gehweg und Strasse die Rechte Dritter (Anwohner und Passanten) unzulässig beeinträchtigt wären. 


Videoinstallation an und in Mehrfamilienhäusern


Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, sollten der Eigentümer/Vermieter und die anderen Bewohner um ihr Einverständnis zur Installation der Videoüberwachung in Bereichen wie Garten, Haustür, Treppenhaus, Heizungsraum etc. gefragt werden, damit sie sich nicht in ihrem persönlichen Lebensbereich beeinträchtigt fühlen. Im Jahr 2014 zog das Bundesgericht in Lausanne hierzu in einem Urteil eine mehr oder minder klare Linie: Videoüberwachung in Mehrfamilienhäusern wird befürwortet, wenn es um den Schutz gegen Einbruch oder Vandalismus geht; ein klares "Nein" gilt aber trotzdem, sobald sich einzelne Bewohner des Hauses dadurch in ihrer Lebensführung beobachtet bzw. beeinträchtigt fühlen. 


Weitere Einsatzbereiche und rechtliche Absicherungen


Die Einsatzmöglichkeiten von Videoüberwachungen im privaten Bereich beschränken sich nicht auf Eigentumsdelikte, sondern umfassen auch Taten wie Stalking oder Sachbeschädigung. Grundsätzlich sollten Sie mit gut sichtbar angebrachten Hinweisschildern auf die Bildaufzeichnung aufmerksam machen, um möglichem Datenschutz-Ärger aus dem Weg zu gehen. Die erfahrenen Sicherheitsfachkräfte unserer Detektei aus Zürich beraten Sie gern unverbindlich und umfassend. Senden Sie uns ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns an.


Kameraauge; Wirtschaftsdetektei Lausanne, Wirtschaftsdetektiv Zürich, Detektei Winterthur
Kameraüberwachung stellt immer einen potentiellen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Überwachten dar. Nicht nur für eine fachgerechte Installation, sondern auch um sich nicht strafbar zu machen, sollten Fachfremde besser Experten aufsuchen.

Betriebliche Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen


Genauso wie im Privatbereich werden Überwachungsanlagen auch in Unternehmen vor allem präventiv installiert, um Einbruch und Diebstahl zu verhindern oder derlei Tatvorgänge zumindest dokumentieren zu können. Für die Kontrolle von Angestellten wegen des Verdachts auf Delikte wie Waren- und Kassenveruntreuung, Arbeitszeitbetrug oder Sabotage sind Bildaufzeichnungen hingegen eher ungeeignet, da eine verdeckte Pauschalüberwachung bestimmter Mitarbeiter oder Abteilungen in aller Regel unzulässig ist. Um solche Taten gegen Unternehmen nachzuweisen, bedarf es anderer Ermittlungsmethoden – vorrangig der Observation. Hierbei wiederum können verdeckte Videokameras bei konkreten Verdachtsmomenten vorübergehend zur Unterstützung bei der Beweiserhebung eingesetzt werden. Absolut tabu ist der höchstpersönliche Lebensbereich: Toiletten, Umkleide- und Duschräume, medizinische Untersuchungs- und Versorgungszimmer etc.

 

Wenn die gesetzlichen Vorgaben bei der Installation einer Kameraüberwachungsanlage nicht erfüllt werden, kann dies einerseits zum Ausschluss des somit widerrechtlichen erlangten allfälligen Beweismaterials führen und andererseits sowohl dem Installateur als auch dessen Auftraggeber ein Strafverfahren bescheren. Die professionellen Videotechniker unserer Privatdetektei in der Schweiz beraten Sie gern zum Thema Videoüberwachung und Datenschutz und erstellen Ihnen auf Wunsch einen Massnahmen- und Kostenvoranschlag. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unverbindlich und kostenlos an unter der Telefonnummer +41 (0)800 220 020.