Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 "Betrug" des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.
Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.
Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.
Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in Zürich, Lausanne, Genf und der gesamten Schweiz.
Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich "nur" in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.
Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.
Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.
Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für Bern, Graubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:
Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.
Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.
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