Möchten Sie zur Prüfung der Unterhaltsregelung wissen, ob Ihr/e Ex-Partner/in eine neue Tätigkeit angenommen hat? Vermuten Sie, dass Ihr Angestellter einer nicht genehmigten Zweitbeschäftigung nachgeht? Ärgern Sie sich mit einem säumigen Schuldner herum, der behauptet, arbeitslos zu sein?
Bei diesen und anderen hinreichenden Gründen ermittelt die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz für Sie den Beschäftigungsstatus und den Arbeitgeber der betreffenden Person: +41 (0)800 220 020.
Manch einer macht es sich nach einer Trennung oder Scheidung leicht, indem er sich denkt: "Wenn ich kein Einkommen habe, brauche ich auch keinen Unterhalt zu zahlen." Plötzlich sei man entlassen worden und sehe sich nicht mehr imstande, Zahlungen für den ehemaligen Partner und allfällige gemeinsame Kinder zu leisten. In Wahrheit wird der Unterhaltsverweigerer aber unter der Hand weiterbeschäftigt oder hat inzwischen eine andere Stelle angenommen, die er geflissentlich verschweigt. Wer auf diese Weise um sein Recht auf Unterhalt geprellt wird, hat trotzdem noch lange nicht verloren – unsere Schweizer Privatdetektive helfen.
Wir führen schweizweit und auch über die eidgenössischen Grenzen hinaus Arbeitsplatzermittlungen über Datenbankrecherchen, mithilfe unseres hervorragenden internationalen Kontaktnetzwerks und mittels Observationen durch, um Unterhaltsbetrüger gerichtsfest zu überführen. Rufen Sie uns im Bedarfsfall an oder senden Sie uns ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.
Manchem Angestellten reicht sein Lohn trotz der im Ländervergleich üppigen Schweizer Bezüge hinten und vorne nicht – sei es wegen hoher Lebenshaltungskosten oder wegen bestehender Verbindlichkeiten, sei es, weil man über die eigenen Verhältnisse lebt und sich ein neues Auto oder eine teure Urlaubsreise gönnen möchte. Die Aufnahme eines Zweitjobs als zusätzliche Einnahmequelle ist da natürlich eine naheliegende Option. Prinzipiell spricht auch nichts gegen eine legale – also steuerlich angemeldete – Nebenbeschäftigung, doch aus zumeist berechtigten Gründen ist beileibe nicht jeder Dienstherr damit einverstanden, dass sich seine Angestellten zusätzlichen Arbeitsbelastungen aussetzen. Schliesslich sind Leistungseinbussen, ein erhöhter Stresslevel und vermehrte Ausfallzeiten typische Nebenerscheinungen von Zweitjobs. Doch leider hält sich nicht jeder Arbeitnehmer an die Untersagung einer Zweitbeschäftigung durch seinen Hauptarbeitgeber, und so geht man dem Nebenjob eben heimlich nach – und liefert damit einen hinreichenden Grund für die fristlose Kündigung der Haupttätigkeit. Ein Ritt auf der Rasierklinge und unbestreitbarer Betrug am Arbeitgeber.
Falls Sie den Verdacht haben, dass sich einer Ihrer Angestellten heimlich ein Zubrot verdient – womöglich sogar bei der Konkurrenz –, so sind unsere erfahrenen Zürcher Wirtschaftsdetektive Ihre ersten Ansprechpartner für die diskrete und gerichtsverwertbare Beweiserbringung. Sollte es sich bei Ihrem Angestellten um einen Grenzgänger handeln, so ermitteln wir den Arbeitsplatz auch ausserhalb der Schweiz zuverlässig und zeitnah. Lassen Sie sich fallspezifisch von uns beraten – schriftlich über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +41 (0)800 220 020.
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