25. Januar 2020
Patrick Kurtz, als Sozialdetektiv in der Schweiz tätig, spricht im Interview mit der Winterthurer Zeitung über die Veränderungen in seinem Berufsstand nach der wellenschlagenden bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.
"Das Schweizer Stimmvolk hat die Vorlage «Überwachung von Versicherten» angenommen. Was in der laufenden Vernehmlassung des Bundesrates geregelt werden muss, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren, haben wir Patrick Kurtz, Inhaber der auch in Winterthur tätigen Kurtz Detektei aus Zürich, gefragt.
Nach der Abstimmung um die Sozialdetektive ist vor der Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV). Was das Abstimmungsresultat ausgelöst hat, wie die Verhältnisse heute sind und wo die neue Verordnung ansetzen soll, erklärt Detektiv Patrick Kurtz.
Patrick Kurtz: "Bislang merken wir davon nichts, es müssen sich wohl andere über Einsätze gefreut haben. Da die Tätigkeit als Sozialdetektiv nur einen sehr geringen Teil unseres Umsatzvolumens ausmacht, hatte ich ohnehin von Anfang an das Gefühl, dem Thema wurde eine deutliche grössere Bedeutung zugemessen, als die Lebenswirklichkeit hergibt."
Patrick Kurtz: "Die Rechtslage ist leider so, dass noch nicht einmal eine Detektivausbildung dafür notwendig ist, wobei es eine «normale», das heisst standardisierte Form der Detektivausbildung sowieso weder in der Schweiz noch in Deutschland gibt. Kritik an der Detektivbranche sollte sich daher weniger auf die Befugnisse als auf die Kompetenzen konzentrieren, die die Detektive zu diesen Befugnissen vermeintlich befähigen. Diesbezüglich gibt es kaum gesetzliche Regelungen, und genau das stellt die eigentliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte an diesem ganzen Sachverhalt dar. Ein qualifizierter Detektiv wird seine Zielperson so wenig wie möglich belästigen, nicht in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen und sich nur auf auftragsrelevante Beobachtungen konzentrieren, für die es einen legalen Rechtfertigungsgrund gibt."
Patrick Kurtz: "Diese Gefahr besteht in jeder Branche ohne staatliche Ausbildungsregulierungen. Speziell auf das Detektiv-Gewerbe bezogen sind die schwarzen Schafe seit eh und je Teil der Berufsrealität. Nicht alle kommen mit bösen Absichten, vielmehr unbewusst schädigen sie sich selbst, ihre Zielpersonen und ihre Auftraggeber durch unsachgemässe Ermittlungen infolge reiner Unkenntnis der theoretischen und praktischen Grundlagen."
Viele düstere Szenarien eines unstillbar hungrigen Überwachungsstaates wurden im Zuge des neuen Gesetzes über die Überwachung von Versicherten gezeichnet. Im Detektivalltag spielen Sozialversicherungsfälle jedoch nur eine untergeordnete Rolle.
Patrick Kurtz: "Auf den Einsatz von Detekteien in Winterthur zu verzichten, macht den Haushalt sicherlich kalkulierbarer. Genehmigt man Gelder für uns, fehlen zunächst die Erfahrungswerte, um kalkulieren zu können, welcher Gegenwert zu erwarten ist: Wie viele Zahlungen an nunmehr überführte Sozialhilfebetrüger können künftig eingespart werden? Wie viel ist an Rück- und Strafzahlungen zu holen? Winterthur geht erst einmal den sicheren Weg. Das kann ich aus haushaltspolitischer Sicht nachvollziehen, allerdings verzichtet man mit diesem Sicherheitsdenken natürlich auch auf eine Chance, eine Verbesserung der für viele Steuerzahler unbefriedigenden Situation herbeizuführen. Ich kann lediglich meinen Eindruck kommunizieren, dass die Gemeinden, die in der Vergangenheit mit uns zusammengearbeitet haben, diese Kooperation zumeist sehr fruchtbar fanden."
Der Originalartikel erschien in der Winterthurer Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.
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