Für Privatpersonen, Anwälte, Gemeinden und Kantone ermitteln unsere geschulten Detektive in der Schweiz beim Verdacht auf verschwiegene Konkubinate. Unsere Recherchen und Observationen beschränken sich nicht nur auf den Kanton Zürich, in dem unser Unternehmenssitz liegt, sondern wir agieren schweizweit und auch grenzüberschreitend mit ortskundigen Ermittlern: +41 (0)800 220 020.
Nach einer Scheidung gehen die jeweiligen Ex-Ehepartner in der Regel entweder unmittelbar oder mit etwas Abstand eine neue Beziehung ein. Wenn diese Beziehung im Laufe der Zeit zu einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft wird, wirkt sich das auf die Zahlung beziehungsweise auf den Erhalt der Alimente im Bereich Ehegattenunterhalt aus, entsprechend muss der Ex-Partner von dieser Beziehung Kenntnis erhalten.
Die schweizerische Rechtssprechung unterscheidet bei der "wilden Ehe" zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Konkubinat:
Bei einem einfachen Konkubinat ist davon auszugehen, dass der Geschiedene von seinem neuen Partner keinen finanziellen Zuschuss zu seinem Einkommen erhält. Allerdings werden die monatlich anfallenden Kosten (Miete, Strom, Telefon und so weiter) geteilt, wodurch der Geschiedene einen finanziellen Vorteil in Form einer Kostenersparnis erhält. In diesem Fall kann der Unterhaltsbetrag um den Wert der Kostenersparnis gekürzt werden.
Bei einem qualifizierten (alternativ: gefestigten) Konkubinat handelt es sich um eine längerfristige nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, die auf eine gemeinsame Zukunft ausgerichtet ist. In diesem Fall erlischt der Unterhaltsanspruch völlig, bei einer Unterhaltspflicht wird im Einzelfall auf Antrag neu berechnet. In jedem Fall aber haben gemeinsame Kinder aus der geschiedenen Ehe weiterhin Anspruch auf Alimente.
Um die Lebensumstände des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin für ein Gericht überzeugend darzulegen, reicht es nicht, den oder die Betreffende Händchen haltend mit einem neuen Partner anzutreffen, sondern es bedarf einer eingehenden Überprüfung des Konkubinats, einerseits hinsichtlich des Einkommens der Gemeinschaft, andererseits hinsichtlich der Lebensumstände (gemeinsame Wohnung, Freizeitaktivitäten, Pkw-Nutzung etc.) und der Dauer der Beziehung. Dazu ist eine umfassende und neutrale Dokumentation der Gegebenheiten notwendig, die unsere erfahrenen Privatdetektive aus Zürich regelmässig für ihre Klienten erbringen. Gern überprüfen wir auch für Sie die neue Lebensgemeinschaft Ihres Ex-Partners. Senden Sie uns eine Auftragsbeschreibung per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns an: +41 (0)800 220 020.
Konkubinatsprüfungen werden nicht nur durch Ex-Partner beziehungsweise durch deren Anwälte in Auftrag gegeben, sondern gleichfalls durch Gemeinden, die Unterhaltsberechtigten zusätzlich noch Leistungen zum Lebensunterhalt zahlen. Denn der Bezüger ist dem Leistungsträger – der Fürsorge – gegenüber genauso zur wahrheitsgemässen Aussage verpflichtet wie dem Unterhaltspflichtigen. In vielen Fällen versäumt der Unterhaltsberechtigte – wissentlich oder unbewusst – die Angabe des Konkubinats, und nur selten finden Prüfungen durch Mitarbeiter der Gemeinde- oder Kantonsbehörden statt. Bei einer vorsätzlichen Verschleierung der Lebenssituation zeigen sich die Betreffenden oftmals sehr findig, indem sie sich zum Beispiel nicht zusammen in der Öffentlichkeit zeigen, nur einen Namen an der Türklingel und dem Briefkasten anbringen oder das Fahrzeug des neuen Lebensgefährten einige Strassen entfernt parken, um keinen Verdacht aufkommen zu lassen.
Selbstverständlich übernehmen unsere Privatdetektive in der Schweiz Konkubinatsprüfungen auch für die entsprechenden Behörden. Je nach Sachlage ist allenfalls eine Observation des Leistungsbezügers angebracht, um einen eindeutigen Nachweis der veränderten Lebenssituation erbringen zu können. Nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
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