Ausbleibende Alimente versetzen das Kind und den Elternteil, der das Kind versorgt, häufig in finanzielle Not. Wie wir nachfolgend erläutern werden, geschieht widerrechtlicher Unterhaltsentzug auf unterschiedliche Arten, doch die fachkundigen Detektive der Kurtz Privatdetektei Zürich und Schweiz verhelfen Ihnen mittels gerichtsfester Beweisführung bei jedweder Weise von Unterhaltstricks und Unterhaltsbetrug zu Ihren Rechtsansprüchen: +41 (0)44 552 2264.
Die Berechnung des zu leistenden Kindesunterhaltes richtet sich entweder prozentual nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils oder nach der Tabelle der Bildungsdirektion des Kantons Zürich ("Zürcher Tabelle"), die hierfür in der Regel verwendet wird. Im günstigsten Fall können sich die Eltern ohne Anrufung eines Gerichtes einvernehmlich einigen, doch nicht immer gelingt dies. Häufig möchte der Unterhaltspflichtige weniger bezahlen, als angemessen wäre, oder der Unterhaltsberechtigte möchte mehr erhalten, als ihm zusteht.
Jene, die Alimente leisten müssen, zeigen sich häufig fantasiebegabt, wenn es sich um die Verschleierung des tatsächlichen Einkommens handelt. Lohnerhöhungen, Zweitbeschäftigungen oder Vermögenserträge werden verschwiegen, um die Alimente niedrig zu halten. Und während die Partei, die unterhaltspflichtig ist, ein komfortables Leben geniesst, sieht sich die unterhaltsberechtigte Partei am Existenzminimum, ist womöglich sogar auf Zuschüsse durch die Fürsorge angewiesen. Doch gleichsam gibt es auch Unterhaltsbezüger, deren Ansprüche auf falschen Angaben fussen.
Wenn Sie Ihren Ex-Partner verdächtigen, Sie zu hintergehen, indem er oder sie nicht das vollständige unterhaltsrelevante Einkommen angibt, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere erfahrenen Privatdetektive in der Schweiz. Wir recherchieren das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, observieren ihn allenfalls bei der Ausübung einer verheimlichten Tätigkeit und verschaffen Ihnen gerichtsverwertbare Beweise: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.
Heimliche Einkünfte versteckt zu horten, ist im Unterhaltsrecht de facto Betrug. Gerade in der Schweiz sind die international berühmt-berüchtigten Schwarzgeldkonten vornehmlich ausländischer Bürger natürlich ein besonders heikles Thema.
Die schweizerische Rechtssprechung sieht Alimente für Kinder bis zum Abschluss der ersten Ausbildung vor. Doch wann endet die Erstausbildung? In einem Beruf lässt sich diese Frage relativ leicht beantworten: sobald die zwei-, drei- oder vierjährige Lehre abgeschlossen ist. Wenn sich das Kind jedoch für ein Studium entscheidet, sieht die Sache anders aus. Unabhängig von den Regelstudienzeiten steht es den Studierenden selbst nach einem bereits begonnenen Studium frei, sich für einen anderen Studiengang zu entscheiden – auch mehr als einmal. Die Rechtssprechung sieht ein Studium zudem erst als abgeschlossen an, wenn der Master erreicht ist.
Wesentlich anders liegt der Fall, wenn das Kind eine Ausbildung beginnt und eine übliche Ausbildungsvergütung generiert. Diese wirkt sich zumeist auf die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes aus. Gleiches gilt, wenn das Kind neben dem Schulbesuch eine Arbeitsstelle annimmt. Um keine Einbussen bei den Alimenten hinnehmen zu müssen, werden diese Einkünfte gern verschwiegen, weniger von den Kindern selbst, als von dem Elternteil, bei dem sie leben. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Kind resp. Ihre Ex-Frau oder der Kindesvater zu Unrecht Alimente bezieht, kontaktieren Sie unsere Zürcher Privatdetektive für schweizweite Überprüfungen dieses Verdachts. Wir ermitteln das tatsächliche Einkommen des Kindes und übergeben Ihnen unsere Ermittlungsergebnisse in gerichtsverwertbarer Schriftform. Rufen Sie uns an (+41 (0)44 552 2264), oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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