Im Falle einer Scheidung muss neben dem Unterhaltsbeitrag für das Kind/die Kinder auch der Ehegattenunterhalt geregelt werden. Um sicher zu sein, dass der Ex-Partner bei der Berechnung dieses Unterhaltsanspruchs sämtliche Einnahmen und sonstigen unterhaltsrelevanten Umstände angibt, überprüfen unsere Schweizer Detektive die gemachten Angaben im Verdachtsfall: +41 (0)800 220 020.
Wenn sich Paare trennen, gilt es, die gemeinsam angeschafften Güter aufzuteilen und sich über die Unterhaltsansprüche zu einigen. Nicht immer ist dies ohne Streitigkeiten durchzuführen, weshalb sich die Möglichkeit des Eheschutzverfahrens anbietet, in dem eine richterliche Anordnung die Aufteilung der Vermögenswerte und die zu leistenden Unterhaltszahlungen regelt. Dieses Arrangement wird in den meisten Fällen beim späteren Scheidungsverfahren übernommen, vorausgesetzt es haben sich keine gravierenden Änderungen ergeben. Hierdurch lassen sich die bürokratischen Aspekte einer Scheidung wesentlich erleichtern.
Ob nun im Eheschutz- oder im Scheidungsverfahren – für beide Parteien gilt die Wahrheitspflicht bei der Bemessung des Unterhalts. Dennoch wird das reale Einkommen allzu gern verschwiegen, eine allfällige Zweitbeschäftigung oder eine kürzlich erhaltene Erbschaft nicht angegeben, um weniger Alimente zahlen beziehungsweise mehr Alimente erhalten zu können. Wenn Sie Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin verdächtigen, bei den unterhaltsrelevanten Aussagen zu lügen, dann wenden Sie sich kostenfrei und unverbindlich an unsere geschulten Privatdetektive aus Zürich. Wir recherchieren die tatsächlichen Umstände und verschaffen Ihnen gerichtsfeste Beweise. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Unterhaltsanspruch und Unterhaltspflicht erstrecken sich im Normalfall über mehrere Jahre. Aufgrund dieser langen Zeiträume sind unterhaltsrelevante Änderungen der Lebensumstände keine Seltenheit; hierzu zählen bspw. eine höhere Einkommensstufe oder im Gegensatz dazu Arbeitslosigkeit, eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft (Konkubinat) oder eine einkommensgestützte Ausbildung des gemeinsamen Kindes. All diese Umstände begründen eine Änderung der Alimente, doch nicht immer werden die Neuerungen offenbart.
Unterhaltsbezüger verschweigen nicht nur ihre allfällig gestiegenen Einkommen, sondern vor allem die Einnahmen, die darüber hinaus erzielt werden, zum Beispiel eine Erbschaft, ein Lotteriegewinn oder eine mögliche Ausbildungsvergütung des Kindes, und sich zum Teil auf die Höhe der Unterhaltsleistungen auswirken. Ferner verheimlichen viele Ex-Partner/innen den Status des qualifizierten Konkubinats, der sich ebenfalls auf die Berechnung der Alimente auswirken kann. Unterhaltspflichtigen sind die realen Einkommensnachweise nicht ohne Weiteres zugänglich, die entsprechenden Gerichte legen die Unterhaltsvereinbarungen erfahrungsgemäss für mehrere Jahre fest – eine regelmässige Überprüfung findet nicht statt. Falls Sie nun vermuten, dass Sie von Ihrem Ex-Partner betrogen werden, dies aber nicht beweisen können, setzen Sie sich bitte mit unserer erfahrenen Zürcher Detektei in Verbindung. Durch akribische Recherchen und Observationen lassen sich in den meisten Fällen die tatsächlichen Umstände eruieren. Bitte senden Sie uns im Bedarfsfall ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns an unter +41 (0)800 220 020.
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