Für unsere Klienten gibt es zahlreiche unterschiedliche Gründe, die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz mit einer Observation zu beauftragen: Fremdgehen, eine bei der Unterhaltsfestlegung nicht angegebene unterhaltsrelevante Tätigkeit und die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in Sorgerechtsfragen sind Beispiele, die Privatpersonen beschäftigen; Arbeitszeitbetrug, Krankschreibungsbetrug, Schwarzarbeit, Transport- und Lagerkriminalität wiederum stellen Unternehmen vor Probleme.
In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen unsere kompetenten Observanten in der Schweiz zur Seite: +41 (0)800 220 020.
Vor einer Observation ist es zielführend, so viel wie möglich über das voraussichtliche Verhalten der Zielperson zu erfahren. Informationen zu Tagesabläufen, Fahrzeugen, Angewohnheiten und allenfalls Freizeitaktivitäten helfen unseren Privatdetektiven in der Schweiz dabei, eine nahtlose Überwachung zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Umgebung, in der sich die Zielperson täglich bewegt. Unsere Ermittler prüfen, welche Lauf- und Zufahrtswege, Ein- und Ausgänge von Gebäuden, Plätzen, Baustellen und Umleitungen beachtet werden müssen.
Im Anschluss an diese Vorrecherchen erstellen unsere Schweizer Detektive den Einsatzplan. Bei einer Personenüberwachung ist es von gravierender Bedeutung, alle Unwägbarkeiten weitestgehend auszuschliessen und die Einsatzplanung so zu gestalten, dass auf Veränderungen zeitnah reagiert werden kann.
Bei der Personenüberwachung dokumentieren unsere geschulten Zürcher Detektive die Erkenntnisse zum einen mittels Bildmaterial und zum anderen durch Niederschrift in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsbericht. Wir gehen akribisch vor, jedoch ohne gegen geltendes Gesetz zu verstossen. Das heisst, dass wir die Zielperson zwar genauestens hinsichtlich des Tatverdachts beobachten, jedoch zum Beispiel nicht in ihre Wohnung oder ihr Haus eindringen, um dort zu observieren, da dies unter anderem nach Art. 186 StGB strafbar ist. Einerseits würden unsere Detektive damit die schweizerische Rechtsprechung missachten, andererseits wären die derart erbrachten Beweise aufgrund der strafbaren Beschaffungsmethode nicht gerichtsverwertbar gerichtsverwertbar und somit für die meisten unserer Klienten nutzlos.
Unser Verständnis von einer rechtskonformen und gerichtsfesten Beweisdokumentation schliesst strafbewehrte ebenso wie unverhältnismässige Ermittlungsmethoden rigoros aus. Lassen Sie sich bei Fragen zu Einzelheiten telefonisch von uns beraten oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Unsere Wirtschafts- und Privatdetektive in der Schweiz sind keine Dauerüberwachungsmaschinen, sondern gesetzeskonform handelnde Beobachter, deren Erkenntnisse wegen ihrer legalen Erlangung gerichtlich anerkannt werden.
Ferner müssen auch die besten Detektive hin und wieder einem nur allzu menschlichen Bedürfnis nachgehen – ärgerlich, wenn der Observant allein im Einsatz ist und seinen Beobachtungsposten deshalb verwaist zurücklassen muss. Genauso ärgerlich ist es, wenn die Zielperson bei einem einzelnen Observanten die Fortbewegungsart wechselt und zum Beispiel nach zwei Kilometern Fussweg plötzlich in ein Taxi steigt. Sofern der observierende Detektive nicht gerade binnen weniger Sekunden ein weiteres Taxi findet, wird er die Personenüberwachung abbrechen müssen, da er der Zielperson natürlich zu Fuss gefolgt war und ihm entsprechend keine Möglichkeit zur Verfügung steht, einem abfahrenden Fahrzeug zu folgen.
Unsere Detektei in der Schweiz rät unter anderem aus diesen Gründen immer zu mindestens zwei Einsatzkräften. Hätte es im genannten Taxi-Beispiel zwei Observanten gegeben, wäre einer der Zielperson fussläufig gefolgt und der andere hätte den Sichtkontakt vom Auto aus gehalten, weshalb er dem abfahrenden Taxi umgehend hätte folgen können. Geht die Zielperson verloren, waren die vorherigen Einsatzstunden, wenn nicht sogar der ganze Tag womöglich für die sprichwörtliche Katz'. Selbstverständlich muss die aufgewendete Einsatzzeit trotzdem in Rechnung gestellt werden (siehe Detektiv-Kosten). Am falschen Ende zu sparen, kann ergo kostenintensiver sein, als gleich auf die der Situation angemessenen Einsatzmittel zurückzugreifen.
Die Observationstätigkeit unserer Detektei aus Zürich beschränkt sich nicht allein auf unsere heimische Wirtschaftsmetropole und ihre Umgebung, sondern wir ermitteln in allen Schweizer Kantonen und Städten, unter anderem im Aargau und im Tessin, in Bern, Genf, Luzern und selbst im liechtensteinischen Vaduz. Auch im restlichen Europa (zum Beispiel Luxemburg, Deutschland oder Dänemark) und weltweit sind wir für unsere Auftraggeber im Einsatz. Ebenso stellen wir unser Know-how für Klienten aus dem Ausland zur Verfügung, wenn sie ein kompetentes Detektiv-Team in der Schweiz benötigen.
Gern übernehmen wir auch Ihren Auftrag. Senden Sie uns ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns für ein unverbindliches Gespräch an unter +41 (0)800 220 020.
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Max-Högger-Strasse 6
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)800 220 020 (kostenfrei)
Festnetz: +41 (0)44 5522 264
kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch
Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden von Zürich aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten beziehungsweise -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Schweiz und Zürich. Für andere Schweizer Städte und Kantone können wir Ihnen günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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