Kfz-Diebstähle und -Veruntreuungen werden zumeist an offizieller Stelle verzeigt, doch ehe die behördlichen Ermittlungen Fahrt aufnehmen, ist es meist schon zu spät. Unsere Zürcher Detektive blicken auf langjährige Erfahrungen in der Auffindung, Sicherstellung und Rückführung von vermissten oder veruntreuten Fahrzeugen zurück und helfen Ihnen gern zeitnah bei der Wiederbeschaffung Ihres Eigentums: +41 (0)800 220 020.
Ein auf einer Finanzierung basierender Fahrzeugerwerb beinhaltet ein Eigentumsrecht des Finanziers, bspw. der Bank, an dem betreffenden Auto. Wenn die Rückzahlungsraten dann gar nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig geleistet werden, sind die Kreditgeber gezwungen, die finanzierten Fahrzeuge von den zahlungsunfähigen beziehungsweise -unwilligen Käufern zurückzufordern. Sehr oft ist der Kreditnehmer allerdings nicht gewillt, dieser Aufforderung nachzukommen, und verweigert die Herausgabe des Gefährts. Den Banken bleibt dann (scheinbar) nur der langwierige und kostenintensive Weg der gerichtlichen Betreibung, und selbst dann ist es keine Seltenheit, dass der Betreibungsbeamte kein Fahrzeug im Besitz des Käufers/Schuldners auffinden kann, da dieser es an einen unbekannten Ort verbracht hat.
In einem solchen Fall sind unsere routinierten Schweizer Wirtschaftsdetektive Ihre seriösen Ansprechpartner zur Standortermittlung, Sicherstellung und Rückführung des Fahrzeugs. Gern übernehmen wir auch Ihren Fall. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfrage unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Nach einer Trennung wird oft um jeden einzelnen Franken gekämpft und das nicht erst bei der Unterhaltsfestlegung, sondern bereits bei der Teilung der Vermögenswerte. Wertgegenstände wie Schmuck oder Münzsammlungen verschwinden dann schon einmal von heute auf morgen und ihre Existenz wird vor Gericht bestritten. Ähnliches gilt für – vornehmlich luxuriöse – Fahrzeuge: Sie werden (angeblich) gestohlen, wegen eines Totalschadens entsorgt oder aus fadenscheinigen Gründen veräussert und durch einen Kleinwagen ersetzt. Was nicht mehr vorhanden ist, kann schliesslich nicht geteilt werden.
Doch so einfach sollten Sie es Ihrem Ex-Partner nicht machen. Unsere Zürcher Detektei ist erfahren genug, um die Tricks der Täter zu durchschauen, und weiss folglich, wie der Nachweis über den Verbleib verschwundener Fahrzeuge gerichtsverwertbar erbracht werden kann. Gern übernehmen wir auch Ihre Angelegenheit. Senden Sie uns ein E-Mail mit einer Schilderung des Falls an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns unverbindlich an: +41 (0)800 220 020.
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