Dreiste Mietnomaden bringen Vermietern Chaos, Kosten und Verzweiflung. Oft scheint die Lage aussichtslos, die Horror-Mieter sind unauffindbar. Doch Privatdetektiv Patrick Kurtz weiss, wie man die Untergetauchten findet – und verhilft Eigentümern vor Gericht zu Erfolg.
Mietnomaden – der Horror eines jeden Vermieters. Mieter, die Wohnungen verwüsten, einfach verschwinden, nichts ausser offener Rechnungen und Müll zurücklassen. Der Eigentümer bleibt auf Kosten sitzen – es sei denn, man findet die Horror-Mieter. Patrick Kurtz ist Privatdetektiv, ein realer Sherlock Holmes, und sucht nach genau diesen Schreckensmietern.
Etwa zweimal im Jahr kommen verzweifelte Vermieter auf den Detektiv zu. Während seiner Karriere hat er 15 Mietnomaden-Fälle mit seiner Detektei erfolgreich gelöst. "Häufig ging es dabei nur darum, den Ist-Zustand einer Wohnungsvermüllung, ein wiederkehrendes inakzeptables Fehlverhalten oder Ähnliches gerichtsfest zu dokumentieren", sagt Patrick Kurtz.
Das sei nicht schwierig. Von aussen offensichtliche Missstände könne er leicht dokumentieren. Doch wie geht ein Detektiv vor, wenn der Mietnomade sich weniger offensichtlich verhält? "Ein kurzer Blick von der Türschwelle in die Wohnung liegt, in Abwägung der Persönlichkeitsrechte der Mieter gegen die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters, ebenfalls im Rahmen", sagt er.
Kniffliger werde es, wenn die Horrormieter wirklich aufgespürt werden müssen, "wenn die Zielpersonen komplett unter dem Radar leben". Wenn sie etwa weder bei den Behörden noch bei Grundversorgern mit korrekten persönlichen Daten registriert sind. Dann beginnt tiefere Recherchearbeit des Detektivs.
Man müsse eben kreativ werden, so Privatdetektiv Kurtz. "Oft hilft dann zum Beispiel die Befragung von ehemaligen Nachbarn oder auch Freunden, Familie und Bekannten." Wird der Mieter, der die Wohnung verwüstet hat, tatsächlich aufgespürt, muss dieser für die entstandenen Kosten aufkommen.
Sogar die Detektivkosten könne man dem Mietnomaden aufbrummen. Zuletzt machten mehrere Fälle in der Schweiz Schlagzeilen. Unternehmer Rolf Steiner hat sein Chalet in Hohtenn VS an einen Künstler vermietet – als der weg war, fand Steiner nur Verwüstung. Ein weiterer Fall ereignete sich in Trimbach SO. Vermieter Dino Rossi (66) hatte seine Wohnung an Sozialbezüger vermietet. Diese hinterliessen Schäden der Höhe von mehreren Zehntausend Franken, ein einziges Chaos – und tauchten unter. Das Sozialamt durfte die neue Adresse nicht herausgeben.
Doch die Privatdetektive können auch in solchen aussichtslos wirkenden Härtefällen helfen. Das Sozialamt darf zwar keine Angaben zu neuen Adressen von Bezügern machen, aber Patrick Kurtz sagt: "Ist ein geflüchteter Mietnomade Sozialhilfebezüger und hat er hierfür seine korrekten Adressdaten beim Sozialamt hinterlegt, macht er sich damit für uns transparent."
Das gelte genauso für untergetauchte Arbeitnehmer, die sich korrekt bei Renten- und Krankenkasse angemeldet haben. Selbst wenn betroffene Vermieter es für völlig aussichtslos halten: "Rechtssichere Privatdetektive wissen, welche Beweise sie liefern müssen, um die Aussichten auf einen Erfolg vor Gericht dramatisch zu erhöhen."
Der Originalartikel von Helena Schmid und Celina Euchner erschien bereits 2020 in der Schweizer Tageszeitung Blick und wird nun endlich von uns nachgereicht. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.
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02
Mai
Die meisten Medienberichte über Kleinanzeigenbetrug aus dem deutschsprachigen Raum beschränken sich auf Darstellungen des Problems in Deutschland, doch als Detektei in der Schweiz herrscht bei uns ein grosses Bewusstsein für die weite Verbreitung dieser Betrugsart auch innerhalb der Eidgenossenschaft. Gefälschte Angebote für Produkte, die nie beim Käufer ankommen, der Verkauf gestohlener Waren und betrügerische Zahlungsmethoden zählen zu den häufigsten Spielarten von Kleinanzeigenbetrug. Jeder Nutzer von Kleinanzeigenportalen wie tutti.ch, Facebook Marketplace oder ricardo.ch sollte seine Geschäfte dort stets mit Vorsicht und Bedacht handhaben und sich für Betrugsanzeichen wie verdächtige Zahlungsmethoden oder unrealistisch niedrige Preise sensibilisieren. Sollten Sie den Verdacht haben, dennoch Opfer von Betrug geworden zu sein, sollten Sie sofort handeln und Ihre Bank, die Polizei und gern auch unsere Detektive in Zürich kontaktieren, um ohne Verzug Massnahmen einzuleiten, die Ihre Chancen auf einen glimpflichen Ausgang signifikant erhöhen.
In diesem Artikel geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Anzeichen für Betrug erkennen und sich vor Betrug schützen können. Wenn Sie bereits Opfer von Betrug geworden sind, erfahren Sie ausserdem konkret, welche Schritte Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzubekommen. Die Tipps der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden Ihnen helfen, sicherer und selbstbewusster bei der Nutzung von Online-Kleinanzeigen zu sein.
Ursprünglich als Kontaktnetzwerk aufgebaut, scheint sich Facebook alle paar Jahre neu zu erfinden. Aktuell erlebt die Kleinanzeigensparte des Konzerns, "Marketplace", einen grossen Popularitätsaufschwung.
Um sich vor Betrug bei Kleinanzeigen – ob nun online oder aus der Zeitung etc. – zu schützen, ist es wichtig, die typischen Anzeichen für betrügerische Angebote zu erkennen. Nachfolgend einige häufige Anzeichen, auf die Sie achten sollten:
Wenn ein Angebot auffallend günstig ist im Vergleich zum üblichen Marktpreis, sollten Sie skeptisch sein. Oftmals locken Betrüger gutmütige Käufer mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten an, um sie dann um ihr Geld zu bringen.
Wenn ein Verkäufer Vorauszahlungen oder ungewöhnliche Zahlungsweisen fordert, sollten Sie vorsichtig sein. Betrüger nutzen gern Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, da diese schwer nachverfolgbar sind und keine Rückbuchungsmöglichkeiten bieten.
Auch wenn der Verkäufer schwer oder gar nicht zu erreichen ist oder nur unvollständige Kontaktinformationen angegeben sind, ist Vorsicht geboten.
Wenn ein Verkäufer viele negative Bewertungen oder einen schlechten Ruf hat, ist es für die meisten Nutzer offenkundig, dass sie sich von dessen Angeboten fernhalten sollten. Doch achten Sie auch auf Verkäufer, die plötzlich viele Angebote einstellen oder in kurzer Zeit viele Verkäufe abwickeln; dies könnte auf einen betrügerischen Hintergrund hinweisen: Einmal ergaunerte Ware soll so schnell wie möglich abgesetzt werden, bevor die Polizei oder Ermittler wie unsere Zürcher Detektive dahinterkommen.
Indem Sie diese Anzeichen beachten und bei Bedarf weitere Recherchen durchführen, können Sie sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen schützen. Bleiben Sie wachsam und vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl. Im Zweifelsfall können Sie unsere Privatdetektei in der Schweiz auch schon vor dem Kauf kontaktieren, um die Echtheit der Identität und den Leumund des Verkäufers überprüfen zu lassen. Gerade bei grösseren Anschaffungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Meist locken Betrüger reihenweise Interessenten und damit potentielle Betrugsopfer an, indem sie ihre angeblichen Waren zu sehr niedrigen Preisen anbieten.
Es gibt verschiedene Massnahmen, die Sie ergreifen können, um sich vor Betrug bei Online-Kleinanzeigen zu schützen. Hier sind einige Tipps:
Wenn etwas zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es oft auch so. Seien Sie skeptisch gegenüber Angeboten, die merkwürdig günstig sind oder ungewöhnliche Zahlungsweisen erfordern. Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl und überweisen Sie kein Geld, wenn Sie sich unsicher sind.
Nehmen Sie sich Zeit, um die Angebote, für die Sie sich interessieren, und deren Anbieter genau zu prüfen. Kontrollieren Sie die Kontaktdaten des Verkäufers, lesen Sie die Bewertungen anderer Käufer und recherchieren Sie bei Bedarf auch auf anderen Seiten im Internet. Achten Sie auf ungewöhnliche Aspekte, wie fehlende Bilder oder unklare Beschreibungen. Kleinanzeigenbetrug offenbart sich oft im Detail.
Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden wie PayPal (wichtig: Variante mit Käuferschutz!) oder Geldtransfers, die für einen ausreichenden Zeitraum rückbuchungsfähig sind. Vermeiden Sie entsprechend Zahlungsmethoden wie Western Union oder Bargeldsendungen, die kein Rückbuchungsrecht bieten.
Wenn möglich (und Sie sich damit wohlfühlen), treffen Sie sich mit dem Verkäufer persönlich und prüfen Sie die Ware vor Ort, bevor Sie irgendeine Form von Zahlung leisten. Vermeiden Sie den Versand von Waren an unbekannte Adressen, ohne vorher Ihr Geld erhalten zu haben, und genauso den Kauf von Waren ohne vorherige Besichtigung.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass es sich bei einem Angebot um Betrug handeln könnte, melden Sie es umgehend an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. So können andere Nutzer vor Schaden bewahrt werden und die Plattform kann den Tätern hinter möglichen Betrugsfällen nachgehen. Im Zweifelsfall müssen die Kosten für die Überführung von Kleinanzeigenbetrügern, wozu gegebenenfalls auch die Ermittlungshonorare unserer Schweizer Detektive zählen, schliesslich nicht unbedingt von den Nutzern als potentielle Opfer berappt werden.
Indem Sie diese Massnahmen befolgen und sich wachsam verhalten, können Sie sich wirksam vor Betrug mit Kleinanzeigen schützen. Vergessen Sie nicht, dass es im Zweifelsfall weit weniger persönlichen Schaden und Ärger mit sich bringt, auf ein vermeintlich gutes Angebot zu verzichten, als am Ende auf einen Betrüger hereinzufallen.
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen kann es passieren, dass man Opfer von Kleinanzeigenbetrug wird. Und wenn Sie, als Leser, hier bei diesem Artikel gelandet sind, kann es gut sein, dass Sie sich gerade im Anschluss an einen bereits erfolgten Schadensfall informieren. Wie bereits erwähnt, gilt es, schnell zu handeln, um den Schaden zu begrenzen. Halten Sie alle Unterlagen und Nachweise bereit, wenn Sie sich an Dritte wie die Polizei, die Portalbetreiber oder Ermittler wie die Kurtz Detektei Schweiz wenden. Seien Sie kooperativ bei der Lösungsfindung und versuchen Sie, positiv zu bleiben, um sich bei Tataufklärung nicht selbst im Weg zu stehen. Mit etwas Glück können Sie so den Schaden begrenzen und den Betrug aufdecken (lassen). Hier sind einige konkrete Schritte, die Sie unternehmen können:
Die wenigsten Kleinanzeigenbetrüger sind so versierte Kriminelle, dass sie keinerlei digitale Fingerabdrücke, also verfolgbare Spuren, hinterlassen würden. Die Nachverfolgung dieser Taten hat in der Regel durchaus solide Erfolgsaussichten.
Beim Verdacht, auf einem Kleinanzeigenportal betrogen worden zu sein, versuchen Sie zuerst, den Verkäufer zu kontaktieren und eine Lösung zu finden. Es kann sein, dass es sich um ein Missverständnis handelt oder dass der Verkäufer tatsächlich eine Rückzahlung oder eine Ersatzlieferung anbietet. Bleiben Sie höflich, aber bestimmt und dokumentieren Sie alle Schritte, die Sie unternehmen.
Wenn Sie keine Lösung mit dem Verkäufer finden und sich der Verdacht auf Betrug erhärtet, melden Sie den Vorfall unverzüglich an die Betreiber des jeweiligen Kleinanzeigenportals. Nutzen Sie dafür Funktionen wie "Anzeige melden" und schildern Sie genau, was passiert ist. Sofern es sich um seriöse Anbieter handelt, werden diese den Fall prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Wenn Sie eine sichere Zahlungsmethode wie PayPal genutzt haben, können Sie eine Erstattung beantragen. Selbst Kreditkartenzahlungen können in vielen Fällen zurückgebucht werden, sofern alle involvierten Parteien Eile an den Tag legen: Betrüger werden ihre Konten zwar regelmässig plündern, jedoch nicht unbedingt täglich, schliesslich erhoffen sie sich für gewöhnlich mehrere Opfer und nutzen einmal erlangte Bankkonten deshalb gern so lang wie möglich. Informieren Sie PayPal bzw. Ihre Bank über den Betrug und reichen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen ein, um Ihren Anspruch auf Erstattung zu belegen.
Wenn Sie Opfer von Kleinanzeigenbetrug geworden sind, sollten Sie den Vorfall auch bei der Polizei anzeigen. Bringen Sie alle Unterlagen und Nachweise mit, die Sie haben, und erstatten Sie Anzeige gegen den Verkäufer. Die Polizei wird den Fall (hoffentlich) untersuchen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten. Womöglich haben Sie sogar Glück und der Täter ist bereits einschlägig bekannt.
Sollten Sie Opfer eines Betrugs geworden sein, können Sie jederzeit unsere Detektive in der Schweiz engagieren, die dann die Aufdeckung des Falls übernehmen. Unsere erfahrene Detektei aus Zürich kann Ihnen helfen, gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln und den Betrüger zu identifizieren, um so den Schaden zu minimieren. Es ist wichtig, schnell zu handeln, damit sich der Täter nicht mit den ergaunerten Summen aus dem Staub machen kann. Denken Sie daran: Sie stehen nicht allein da. Portalanbieter, Behörden und Dienstleister wie unsere Privatdetektive aus Zürich haben ebenso ein Interesse an der Überführung der Täter und daran, Ihnen zu helfen, Gerechtigkeit zu erlangen.
Die Detektei Kurtz garantiert nicht für die Korrektheit und Anwendbarkeit von Informationen auf verlinkten Drittseiten.
Verfasserin: Julia Noack
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16
Mär
Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, im Interview mit Radio Freiburg aus Freiburg im Üechtland über seinen Beruf. Nachfolgend reichen wir die Transkription des entstandenen Beitrages (mit einiger Verzögerung) nach.
Moderation: "Der Schweizer Autor Marcel Naas hat in letzter Zeit viel geschafft. Er bringt heute sein erstes Jugendbuch heraus und das heisst Berge, Ski und falsche Spuren: Vier junge Detektive lösen in den Schweizer Bergen Fälle und erleben dabei spannende Abenteuer. Wir von RadioFr. stellen euch heute das ganze Buch vor, das neu erschienen ist. Wichtig für uns: In so einem Detektivbuch klingt das schon spannend, das Detektiv-Dasein. Wir fragen uns aber, ist das wirklich so spannend? Auskunft gibt mir Patrick Kurtz. Er ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich, und sie lösen unter anderem auch Fälle hier bei uns im Freiburgerland. Patrick Kurtz, was macht ein Detektiv in der Schweiz? Ist das wirklich, wie man sich das so vorstellt?"
Patrick Kurtz: "Detektive haben ganz unterschiedliche Aufgabengebiete. Zum einen teilt sich das auf in die Gebiete Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlungen sind, wie das Wort schon sagt, für Privatpersonen; das heisst, dass man solche typischen Dinge wie Untreue untersucht, also Untreue in der Partnerschaft, oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit Unterhaltszahlungen, Stalking, dass man Schuldner sucht – lauter solche Dinge. Bei Wirtschaftsermittlungen sprechen wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern, die sich gegen ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen stellen oder zumindest in Verdacht stehen, diese Verpflichtungen zu verletzen. Da sprechen wir dann von Arbeitsunfähigkeitsbetrug oder von Spesenmissbrauch, von Arbeitszeitabrechnungsbetrug, von Diebstahl – von vielen verschiedenen Sachverhalten, die durch Detektive untersucht werden können."
Moderation: "Das klingt nach einer breiten Palette. Also sprich: Ihr überprüft bei einem Verbrechen, ob einer unschuldig ist oder nicht oder ob irgendetwas dran ist."
Patrick Kurtz: "Verbrechen sind es seltener. Die Definition von Verbrechen ist ja schon, dass es ein kapitalerer Eingriff ist. Wir gehen gegen Vergehen vor; das sind also solche Delikte wie Diebstähle und Betrug – das sind die beiden Hauptfaktoren, die wir für Unternehmen nachweisen. Häufig sind es eben die eigenen Arbeitnehmer, die diese Betrügereien und Diebstähle vornehmen. Dementsprechend sind wir bei sehr, sehr vielen Beauftragungen im strafrechtlichen Bereich tätig."
Moderation: "Was es mehr gibt bei der Detektei Kurtz – ob es mehr wirtschaftliche Beauftragungen sind oder mehr private Aufträge –, und was denn die spannendsten Fälle überhaupt sind, das hören wir gleich von Detektiv Patrick Kurtz."
Spurensuche ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit von Detektiven in Freiburg im Üechtland und in der ganzen Schweiz.
Moderation: "Sie sind meistens im Hintergrund tätig: versteckt und möglichst ja so, dass man nicht genau weiss, was sie genau machen – Detektive. In der Schweiz gibt's unter anderem die Detektei Kurtz in Zürich. Schweizer Detektive, die aber auch im Kanton Freiburg ermitteln – ob das private Aufträge sind, wirtschaftliche oder auch Aufträge, die sie von Behörden erhalten. Der Inhaber ist Patrick Kurtz, und wir reden jetzt mit ihm über seine Fälle. Sind das aber, Herr Kurtz, meistens mehr wirtschaftliche oder sind das mehr private Fälle?"
Patrick Kurtz: "Wir haben ganz klar mehr private Fälle. Die Wirtschaftsfälle sind natürlich höher budgetiert, da steckt dann häufig ein grosses Unternehmen dahinter, das auch entsprechende Mittel zur Verfügung stellen kann für die Ermittlung. Das sieht dann natürlich beim Privatmann mitunter anders aus. Dementsprechend ist es zwar so, dass wir mehr Privatermittlungen haben, aber die Wirtschaftsermittlungen in einem solchen Mass umfangreicher sind als die Privatermittlungen, dass das Gros an Umsatz dann doch über die Wirtschaftsermittlungen reinkommt."
Moderation: "Wenn ich nun schon mal einen Detektiv am Telefon habe, nimmt's mich natürlich auch wunder, was der so für Aufträge erledigt hat bzw. was der spannendste Auftrag ist, den Patrick Kurtz je behandelt hat. Ist es tatsächlich so eine Erfahrung, über die man fast ein Buch schreiben könnte?"
Patrick Kurtz: "Ich möchte gar keine Wertung abgeben, was der spannendste Fall war, weil wir haben mehrere tausend Fälle bearbeitet in den letzten Jahren – da muss man erst mal die Gedanken ordnen, damit man sich eine Meinung bilden kann, welcher denn nun der spannendste war. Ich gehe einfach mal von einem aus, den wir heute auf dem Tisch hatten, weil der ganz interessant war. Da ging's um den Verdacht auf Untreue. Wir haben also den Ehemann unserer Auftraggeberin observiert und haben festgestellt, dass er sich mit einer fremden Dame trifft, die der Auftraggeberin unbekannt war, und dann mit ihr in ein Hotel eingecheckt ist. Dieses Hotel ist laut unserer Internetrecherche bekannt dafür, dass es zu sogenannten Swinger-Clubs Touren unternimmt, dass also eine Kooperation zwischen dem Hotel und einem Swinger-Club besteht. Dann sind diese beiden [die Zielpersonen] von dem Hotel aus mit einem Shuttlebus zum Swinger-Club gebracht worden und sind dann spät in der Nacht wieder zurückgekommen. Und so haben wir dann die Untreue nachgewiesen und festgestellt, dass die also noch nicht mal nur auf eine Person beschränkt ist, sondern dass der Ehemann offenbar noch sehr, sehr viele verschiedene Sexualpartner neben seiner eigenen Frau hat."
Moderation: "Ich würde sagen, das klingt definitiv nach etwas, worüber man ein Buch machen könnte. Besten Dank, Herr Kurtz. Wir reden heute den ganzen Tag mit Patrick Kurtz, dem Inhaber der Detektei Kurtz in Zürich. Und da wollen wir natürlich auch noch von ihm wissen, ob er durch seine Arbeit als Detektiv regelmässig in gefährliche Situationen kommt. Und wir wollen auch noch wissen, wie es ihm so gefällt, das Detektiv-Dasein, ob das tatsächlich so geheimdienstmässig ist. Das und vieles mehr auf RadioFr."
Moderation: "Manchmal arbeiten Privatdetektive auch mit der Polizei zusammen?"
Patrick Kurtz: "Die Zusammenarbeit mit der Polizei ist unterschiedlich von Kanton zu Kanton und von Stadt zu Stadt. Man hat dort und dort seine Kontakte; andernorts sind sie wiederum schlechter. Manche sind offener für die Zusammenarbeit mit Detektiven, andere nicht – das ist einzelfallabhängig. Das kann manchmal wunderbar funktionieren, dass man Hand in Hand arbeitet. Das kann aber auch so aussehen, dass die Polizei unsere Arbeit aktiv blockiert und damit auch nicht im Sinne der Strafverfolgung handelt."
Moderation: "Das ist sicherlich eine zusätzliche Herausforderung, wenn man da nicht Hand in Hand zusammenarbeitet. Ich kann mir vorstellen, dass der Detektiv-Job auch gefährlich sein kann. Was Patrick Kurtz da schon erlebt hat und wie man überhaupt Detektiv wird, das erzählt er uns nach der Musik ..."
Zusätzlicher Input kann immer (entscheidend) weiterhelfen. Privatdetektive behördlicherseits pauschal abzulehnen, kann nicht im Sinne der Geschädigten sein.
Moderation: "Jetzt geht's um Columbo, Derrick, Miss Marple und Co. Detektive kennen wir als Normalsterbliche aus dem Fernsehen, aus Büchern und aus Filmen. Detektive gibt's aber auch bei uns im echten Leben. Und die richtigen Detektive, die haben ganz unterschiedliche Aufgaben. Zwei der Aufgabengebiete bzw. der Aufgabenbereiche sind Wirtschaftsermittlungen und Privatermittlungen. Privatermittlung ist das, was das Wort schon sagt: Das ist für Privatpersonen. Da werden so typische Fälle behandelt wie Untreue oder Sorgerechtsangelegenheiten oder Probleme mit Unterhaltszahlungen, Stalking und so weiter. Bei Wirtschaftsermittlung reden wir vor allem über die Überwachung von Arbeitnehmern. Wenn zum Beispiel befürchtet wird, dass er Betrug initiiert, mit Spesen oder Arbeitszeiten bescheisst, dann kann man ihm einen Detektiv auf die Haut schicken und der untersucht dann das Ganze. Die Befürchtung bestätigt sich oder nicht. Patrick Kurtz ist Inhaber der Kurtz Detektei Schweiz und sie ermittelt unter anderem auch im Kanton Freiburg, die Detektei. Es ist ein spannender Beruf mit sehr viel Abwechslungsreichtum."
Patrick Kurtz: "Am Detektiv-Dasein gibt es viele verschiedene Aspekte. Die Diversität an Tätigkeiten, die man durchführen kann, die ist an sich schon mal spannend. Man hat nicht den Fall X, den man jede Woche wieder bearbeitet, sondern jeder Fall ist so ein bisschen unterschiedlich. Klar: Wenn man immer wieder Untreue-Observationen hat, dann gleichen die sich irgendwann schon, dann ähneln die sich. Aber man hat unterschiedliche Fallkonstellationen, man hat unterschiedliche Personen, um die es geht, und Personen, die einen beauftragen, auch unterschiedliche Familienverhältnisse, die da mit reinspielen, man hat ganz unterschiedliche Typen von Tätern bei Straftaten. Das heisst, man hat da eine wahnsinnige Vielfalt an verschiedenen Tätigkeitsbereichen, die man einfach kennenlernen kann als Detektiv. Es ist ja auch nicht nur das Observieren auf der Strasse, sondern es gibt auch Recherchen, die man durchführen muss. Und die können natürlich auch sehr spannend sein, weil sie viel mit Gedankenkraft zu tun haben, weil sie viel damit zu tun haben, wie man seine Gedanken ordnen und die vorliegenden Fakten so ordnen kann, dass man im Endeffekt zu einem Ergebnis kommt, das für die Auftraggeber befriedigend ist."
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09
Feb
In Hinsicht auf das neue – weibliche – Schweizer "Tatort"-Team Anna Pieri Zuercher und Carol Schuler, das ab Herbst 2020 in den Hauptrollen zu sehen sein wird, befragt die Schweizer Tageszeitung Blick Privatdetektiv Patrick Kurtz von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz zur Frauenquote in der Detektiv-Branche.
"Carol Schuler und Anna Pieri Zuercher ersetzen Stefan Gubser und Delia Mayer beim Schweizer "Tatort". Dass zwei Kommissarinnen zusammen Verbrechen aufklären, ist ein Fantasiekonstrukt. In der Realität sind sie eine kleine Minderheit.
Schweizer "Tatort"-Fans reiben sich immer noch verwundert die Augen. Vorgestern Mittag präsentierte SRF das neue Ermittler-Duo, welches aus zwei Frauen besteht. Die Winterthurerin Carol Schuler (32) und die welsche Anna Pieri Zuercher (40) gehen ab 2020 als Tessa Ott und Isabelle Grandjean auf Verbrecherjagd und ersetzen Stefan Gubser (61) und Delia Mayer (52). Diese erstaunliche Umbesetzung passt zum harten Schnitt, der mit dem schon länger kommunizierten Schauplatzwechsel von Luzern nach Zürich einhergeht. "Wir wollen ein modernes Zürich zeigen", erklärt SRF-Fiktionsleiter Urs Fitze (61) die einschneidenden Veränderungen. "Wir möchten nicht mehr so stark an der Realität kleben, sondern uns mehr Freiheiten nehmen und dem fiktionalen Erzählen grösseren Platz einräumen."
Die aktuelle Situation bei der Kantonspolizei Zürich zeigt denn auch: Mit der Wirklichkeit hat ein rein weibliches Duo wenig zu tun. Weibliche Ermittler seien in Zürich in der Minderheit, bestätigen die Behörden: "Die rund 20 Mitarbeiter, die bei der Kapo Zürich in Tötungsdelikten ermitteln, wie das die Kommissarinnen im 'Tatort' tun, sind Feldweibel mit besonderen Aufgaben", sagt deren Mediensprecherin Rebecca Tilen (37). "Davon sind ein Fünftel Frauen. Generell arbeiten bei der Kapo Zürich zirka 20 Prozent Frauen."
Der Zürcher Detektiv Patrick Kurtz (29) weiss: "Ich habe in meiner ganzen Tätigkeit noch nie ein Ermittlerteam gesehen, das aus zwei Frauen bestand. Meistens sind zwei Männer zusammen im Einsatz, ab und zu ein Mann und eine Frau, aber zwei Frauen sind sehr unwahrscheinlich."
Dasselbe gelte übrigens in der Privatdetektiv-Branche, so Kurtz. Aus triftigem Grund: "Die beiden Branchen bauen aufeinander auf. Viele Ermittler der Privatwirtschaft waren vorher bei der Polizei. Hat man dort eine hohe Männer-Quote, bedeutet das automatisch auch eine hohe Männer-Quote bei den Detektiv-Büros."
Warum aber setzt SRF nun dennoch auf dieses eigentlich realitätsferne Modell? Ganz einfach: Die Quote ist König. "Die Kommissarinnen sind bei den Zuschauern sehr erfolgreich", heisst es auf der "Tatort"-Seite der ARD auf die Frage, warum es so viele weibliche Ermittlerinnen gibt. Die Fernbedienung hat immer recht."
Text: Patricia Broder und Jean-Claude Galli
Der Originalartikel erschien in der Schweizer Tageszeitung Blick. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.
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22
Feb
Patrick Kurtz, als Sozialdetektiv in der Schweiz tätig, spricht im Interview mit der Winterthurer Zeitung über die Veränderungen in seinem Berufsstand nach der wellenschlagenden bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts.
"Das Schweizer Stimmvolk hat die Vorlage «Überwachung von Versicherten» angenommen. Was in der laufenden Vernehmlassung des Bundesrates geregelt werden muss, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren, haben wir Patrick Kurtz, Inhaber der auch in Winterthur tätigen Kurtz Detektei aus Zürich, gefragt.
Nach der Abstimmung um die Sozialdetektive ist vor der Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV). Was das Abstimmungsresultat ausgelöst hat, wie die Verhältnisse heute sind und wo die neue Verordnung ansetzen soll, erklärt Detektiv Patrick Kurtz.
Patrick Kurtz: "Bislang merken wir davon nichts, es müssen sich wohl andere über Einsätze gefreut haben. Da die Tätigkeit als Sozialdetektiv nur einen sehr geringen Teil unseres Umsatzvolumens ausmacht, hatte ich ohnehin von Anfang an das Gefühl, dem Thema wurde eine deutliche grössere Bedeutung zugemessen, als die Lebenswirklichkeit hergibt."
Patrick Kurtz: "Die Rechtslage ist leider so, dass noch nicht einmal eine Detektivausbildung dafür notwendig ist, wobei es eine «normale», das heisst standardisierte Form der Detektivausbildung sowieso weder in der Schweiz noch in Deutschland gibt. Kritik an der Detektivbranche sollte sich daher weniger auf die Befugnisse als auf die Kompetenzen konzentrieren, die die Detektive zu diesen Befugnissen vermeintlich befähigen. Diesbezüglich gibt es kaum gesetzliche Regelungen, und genau das stellt die eigentliche Gefährdung der Persönlichkeitsrechte an diesem ganzen Sachverhalt dar. Ein qualifizierter Detektiv wird seine Zielperson so wenig wie möglich belästigen, nicht in ihren höchstpersönlichen Lebensbereich eindringen und sich nur auf auftragsrelevante Beobachtungen konzentrieren, für die es einen legalen Rechtfertigungsgrund gibt."
Patrick Kurtz: "Diese Gefahr besteht in jeder Branche ohne staatliche Ausbildungsregulierungen. Speziell auf das Detektiv-Gewerbe bezogen sind die schwarzen Schafe seit eh und je Teil der Berufsrealität. Nicht alle kommen mit bösen Absichten, vielmehr unbewusst schädigen sie sich selbst, ihre Zielpersonen und ihre Auftraggeber durch unsachgemässe Ermittlungen infolge reiner Unkenntnis der theoretischen und praktischen Grundlagen."
Viele düstere Szenarien eines unstillbar hungrigen Überwachungsstaates wurden im Zuge des neuen Gesetzes über die Überwachung von Versicherten gezeichnet. Im Detektivalltag spielen Sozialversicherungsfälle jedoch nur eine untergeordnete Rolle.
Patrick Kurtz: "Auf den Einsatz von Detekteien in Winterthur zu verzichten, macht den Haushalt sicherlich kalkulierbarer. Genehmigt man Gelder für uns, fehlen zunächst die Erfahrungswerte, um kalkulieren zu können, welcher Gegenwert zu erwarten ist: Wie viele Zahlungen an nunmehr überführte Sozialhilfebetrüger können künftig eingespart werden? Wie viel ist an Rück- und Strafzahlungen zu holen? Winterthur geht erst einmal den sicheren Weg. Das kann ich aus haushaltspolitischer Sicht nachvollziehen, allerdings verzichtet man mit diesem Sicherheitsdenken natürlich auch auf eine Chance, eine Verbesserung der für viele Steuerzahler unbefriedigenden Situation herbeizuführen. Ich kann lediglich meinen Eindruck kommunizieren, dass die Gemeinden, die in der Vergangenheit mit uns zusammengearbeitet haben, diese Kooperation zumeist sehr fruchtbar fanden."
Der Originalartikel erschien in der Winterthurer Zeitung. Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.
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25
Jan
Patrick Kurtz, Privatdetektiv und Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Bestimmt haben auch Sie im Fernsehen schon spannende Krimis gesehen, in welchen der Privatdetektiv kurz vor Schluss des Films ein Rätsel löst und somit das Opfer vor dem Tode bewahrt. Wie wahrheitsgetreu die Arbeit eines Detektivs in diesen Filmen dargestellt wird, können Sie heute selbst herausfinden. Wir, das Redaktionsteam von XING Schweiz, haben diese Woche nämlich Patrick Kurtz interviewt. Er arbeitet als Privatdetektiv und ist Inhaber der Kurtz Detektei in Zürich. Spielen Sie heute selbst Detektiv und finden Sie im Interview mehr über den beruflichen Alltag eines Detektivs heraus:
Wir übernehmen Aufträge von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen sowie von staatlichen Institutionen. Die typischsten Fälle bewegen sich im Bereich des Betrugs – sei es Fremdgehen im Privaten, Krankschreibungsbetrug im Unternehmen oder Sozialbetrug gegen die Allgemeinheit. Auch Eigentumsdelikte wie Unterschlagung, Veruntreuung oder Diebstahl zählen zu unseren Spezialgebieten.
Patrick Kurtz bei einer Ermittlung
Ich habe eine sechsmonatige Vollzeitausbildung als "IHK-Fachkraft Detektiv" an der Sicherheitsakademie Berlin absolviert. Leider gibt es weder in der Schweiz noch in Deutschland flächendeckende Zugangsvoraussetzungen, um diesen Beruf ausüben zu dürfen. Aus diesem Grund schaden oftmals Personen ohne jegliche Vorkenntnisse dem Ruf der Branche.
Die meisten langjährig aktiven Detektive in der Schweiz haben eine Vorkarriere bei einer Ermittlungsbehörde hinter sich, wo sie die wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf erlernen konnten. Dies erachte ich als sinnvollen Werdegang, um unter optimalen Bedingungen als Detektiv durchstarten zu können.
Sie werden überrascht sein: sehr "sitzlastig". Da ich mittlerweile überwiegend mit der Administration der Detektei Kurtz beschäftigt bin, ist mein Arbeitsmittelpunkt der Schreibtisch. Von hier aus werden Klienten und Interessenten beraten, Ermittlungsberichte gegengelesen, Einsätze koordiniert, Rechnungen ausgestellt usw. Aber auch bei der Arbeit im Feld kommt es häufig auf gutes Sitzfleisch an, da der gewöhnliche Alltag eines Detektivs aus Observationen besteht, die in vielen Fällen eine lange Wartezeit erfordern. Geduld und Ausdauer, gerade mentaler Natur, sind Tag für Tag gefragt.
Patrick Kurtz bei einer Observierung
Vor einigen Jahren konnten wir zu einer Familienzusammenkunft beitragen. Mein Klient war dabei auf der Suche nach seiner Tochter (21). Er hatte sie seit der Trennung von seiner damaligen Frau nicht mehr gesehen. Er werde langsam alt, erzählte er uns, und da erinnere man sich an Fehler, die man dann bereue. Er wolle nun endlich seine Tochter kennenlernen, bevor es womöglich zu spät für ihn sei, und dafür brauche er unsere Hilfe.
Als ersten Schritt führten wir eine Online-Recherche durch, die zwar eine Fülle von Treffern ergab, aber es ohne weitere Ausschlusskriterien fast unmöglich machte, den richtigen Kontakt ausfindig zu machen. Von den früheren Unterhaltszahlungen war meinem Klienten ein Bankkonto seiner Ex-Frau bekannt, das wir noch am gleichen Abend prüften. Allerdings lagen seit über drei Jahren keine Kontobewegungen mehr vor, weswegen wir auf diesem Wege keine aktuelle Adresse recherchieren konnten.
Nach diversen unterschiedlichen Ermittlungsmassnahmen gingen wir auf die aktuellen Mieter der letzten bekannten Anschrift zu – es handelte sich hierbei um ein Ladengeschäft. Der Ladenbesitzer konnte sich zwar an eine Frau erinnern, die der Personenbeschreibung entsprach und ein Mädchen in diesem Alter hatte. Weitere Informationen konnte er uns aber leider nicht geben. Auch die Befragung des Vermieters der Immobilie brachte uns nicht viel weiter.
In der Zwischenzeit lag das Ergebnis einer Datenbankanfrage vor, die wir in Auftrag gegeben hatten. Sie brachte eine ganze Reihe weiterer Adressen zu Tage. Einer unserer Privatdetektive begab sich an die aktuellste dieser Adressen, um die Anschrift vor Ort zu prüfen: Nirgendwo an den Klingelschildern befand sich ein Hinweis auf die Namen der Mutter oder der Tochter. Erst der Vermieter des Gebäudes an dieser Adresse kannte die gesuchten Personen. Er berichtete, dass er für diese bereits alle Mietverträge fertig gestellt hatte, doch kurz vor dem Einzug hätten die Gesuchten einen Rückzieher gemacht und die Wohnung wieder gekündigt. Warum sie das taten und wohin es sie verschlagen hatte, wusste der Vermieter allerdings nicht.
Da im Zuge der bisherigen Ermittlungen eine ganze Liste zuvor unbekannter Wohnadressen entstanden ist, wiederholten wir die anfängliche Online-Recherche unter Berücksichtigung der neuen Suchparameter. Wir landeten einen Treffer: Eine Traueranzeige aus dem Jahr 2012, die von einer Person mit dem Namen der gesuchten Tochter erstellt worden war. Der Verstorbene trug den Namen des Grossvaters der Tochter bzw. des ehemaligen Schwiegervaters des Auftraggebers. Durch die neu erlangten Informationen wussten wir nun, dass die Tochter des Klienten mindestens in einem bestimmten Zeitraum an der Adresse XY gelebt haben musste. Diesem Hinweis folgend, fanden wir ein sehr aufschlussreiches Profil der gesuchten Tochter in den sozialen Medien – und wir konnten unseren Klienten gar informieren, dass er in der Zwischenzeit Grossvater geworden war.
Über Umwege sind wir schliesslich auf die Telefonnummer der Tochter gestossen und konnten – nach Rücksprache mit ihr – diese wichtige Information ihrem Vater überbringen. Wie er uns wenige Tage später berichtete, hatte er sogleich Kontakt mit seiner Tochter aufgenommen und einen Termin für ein Treffen ausgemacht.
Wie die Geschichte weiterging, wissen wir nicht. Doch so hatten die beiden zumindest die Möglichkeit, sich wieder zu sehen.
Der Beruf ist extrem abwechslungsreich, vielseitig und unabhängig ausführbar. Ich kann durch diesen Job an menschlichen Schicksalen teilhaben und diese im Optimalfall positiv beeinflussen. Durch die Vielfalt der Auftraggeber – zu denen nicht nur unterschiedlichste soziale Schichten aus unterschiedlichen Regionen zählen, sondern zuweilen auch wichtige Entscheidungsträger aus der Politik oder Grosskonzernen – erfahre ich unheimlich Vieles, was der Öffentlichkeit vorenthalten bleibt. Das ist unglaublich spannend und macht die Arbeit als Privatdetektiv zu etwas ganz Besonderem.
Was aber als Besonderheit des Berufs genannt werden kann, zählt für mich auch zu den Nachteilen. Als Privatdetektiv tun sich einem viel Leid und menschliche Abgründe auf, die nicht immer schön anzusehen sind. Auch wenn man viel Wert auf einen sicheren Arbeitsplatz mit genau kalkulierbarem Monatseinkommen legt, sollte man sich besser nach einer anderen Tätigkeit umschauen. Denn durch die neuen digitalen Möglichkeiten sind viele Aufgaben, die zu den traditionellen Aufträgen der Privatdetektive gezählt haben, verloren gegangen, und somit ist die Zukunftsperspektive dieses Berufes meiner Einschätzung nach leider sehr unsicher.
Der Originalartikel erschien auf XING. Die Kurtz Detektei Zürich dankt XING Schweiz für das Interesse und den gelungenen Beitrag!
Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen auf dieser Seite können vom Original abweichen.
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Max-Högger-Strasse 6
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)44 5522 264
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20
Dez
Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.
"Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.
Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.
Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.
Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.
Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.
Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»
Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.
Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.
Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.
Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.
In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.
Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»
Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.
Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»
Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.
«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.
Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte."
Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.
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04
Aug
Helene Obrist vom Schweizer Nachrichtenportal Watson.ch im Interview mit Detektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz, zum neuen Sozialdetektive-Gesetz in der Eidgenossenschaft:
"Das neue Gesetz zu den Sozialdetektiven ist umstritten. Patrick Kurtz, Inhaber der Detektei Kurtz, hat mit uns über GPS-Tracking, Mitleid und vermeintliche Mordaufträge gesprochen.
watson: "Herr Kurtz, über Sozialdetektive, die potenzielle Versicherungsbetrüger überführen, wird derzeit viel gesprochen. Wie häufig werden Sie auf Leute angesetzt, die unrechtmässig Geld kassieren?"
Patrick Kurtz: "Das kommt häufig vor. Wir ermitteln am meisten wegen Betrugsfällen. Im privaten Bereich sind es vor allem Ehebruch oder Untreue. Im wirtschaftlichen Bereich gehören Krankschreibungsbetrug, Manipulation bei der Zeitabrechnung oder eben Versicherungsbetrug und Sozialhilfemissbrauch dazu."
watson: "Bei der Ermittlung von Sozialhilfemissbrauch sollen Detektive wie Sie durch ein neues Gesetz mehr Möglichkeiten für die Observation erhalten. Beispielsweise sollen GPS-Geräte, Drohnen oder Geo-Lokalisationen eingesetzt werden können. Was halten Sie davon?"
Patrick Kurtz: "Hilfsmittel wie GPS-Tracking wären extrem wertvoll für uns. Weil die Rechtslage derzeit unsicher ist, setzen wir Drohnen oder GPS-Tracking bislang nicht ein. Wenn wir die Genehmigung aber bekommen würden, wäre uns extrem geholfen bei der Fallaufklärung. Das wäre auch im Sinne der Gemeinschaft."
watson: "Warum?"
Patrick Kurtz: "Derzeit müssen wir uns primär auf unsere Augen verlassen. Das kostet oft viel Zeit und Geduld. Mit technischen Daten, wie beispielsweise einer ständigen Ortung, könnte ein Fall womöglich schneller aufgeklärt werden. Und man hätte harte Fakten, die man im Falle einer Gerichtsverhandlung vorbringen könnte. Zudem könnte man argumentieren, dass man so die Person nicht auf Schritt und Tritt verfolgen muss, sondern nur beobachtet, wo sie sich gerade befindet. Man könnte sich fragen, ob das nicht ein geringerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Zielperson wäre, wenn sie nur mittels GPS-Tracking überwacht wird, anstatt von einem Detektiv beschattet."
Das Nachrichtenportal "Watson" ist nicht etwa eine Detektiv-Seite, deren Name sich auf den berühmten Holmes-Sidekick beruft. Vielmehr leitet sich der Name des aufstrebenden Portals vom englischen Ausdruck "What’s on?" ab.
watson: "Stichwort Privatsphäre: Haben Sie nie ein schlechtes Gewissen oder Mitleid bei Ihrer Arbeit?"
Patrick Kurtz: "Grundsätzlich beobachten wir nur den öffentlichen Raum. Und wir sind nicht die Auftraggeber, die den Tatverdacht haben. Wir führen lediglich den Auftrag aus. Mitleid habe ich selten. Ausser einmal, als ich im Rahmen eines Untreueverdachts eine Dame einen Monat lang jeden Nachmittag beschattet habe. Die Frau ging aber immer brav nach der Arbeit nach Hause und der Untreueverdacht ihres Lebensgefährten liess sich nicht erhärten. Die Dame tat mir leid."
watson: "Wie kommt es denn überhaupt zu einer Überwachung?"
Patrick Kurtz: "Normalerweise treffen wir uns zuerst mit dem Auftraggeber, das kann eine Firma, eine Privatperson oder auch eine Behörde sein. Dann geht es darum herauszufinden, zu welchem Zeitpunkt sich eine Observation am meisten lohnen würde und wann man die grösste Erfolgschance hat. Dann klären wir ab, wie viele Ermittler wir vor Ort brauchen, wie viele Fahrzeuge nötig sind ..."
watson: "Und was passiert dann vor Ort?"
Patrick Kurtz: "Das läuft natürlich ganz anders ab, als in vielen Filmen gezeigt. Meistens ist die Observation wenig spektakulär. Gefragt ist vor allem Geduld. Oft sitzt man stundenlang im Auto und wartet, dass die Zielperson das Haus verlässt."
watson: "Was braucht es denn, um ein guter Detektiv zu sein?"
Patrick Kurtz: "Meiner Meinung nach sind Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit enorm wichtig. Man darf sich nicht ablenken lassen. Observationen dauern in der Regel stundenlang, da darf man den Punkt, an dem etwas passiert, auf keinen Fall verpassen, weil man abgelenkt war. Köpfchen und körperliche Fitness sind auch sehr wichtig. Oft muss man recherchieren und kombinieren können. Und manchmal kann man sich auch stundenlang nicht hinsetzen oder muss bei eisiger Kälte oder sengender Hitze im Auto sitzen und auf das Auftauchen der Zielperson warten."
watson: "Ist Ihre Deckung auch schon aufgeflogen und Sie wurden erwischt?"
Patrick Kurtz: "Das passiert sehr selten. Mir ist es ein einziges Mal passiert."
watson: "Wie kam es dazu?"
Patrick Kurtz: "Ich habe mit einem Kollegen zusammen eine Zielperson observiert, die im Verdacht stand, sich missbräuchlich krank gemeldet zu haben. Die Zielperson wohnte in einem sehr kleinen Dorf. Mein Kollege und ich haben in Autos am Ausgang des Dorfes gewartet und die Zielperson aus der Ferne mit Ferngläsern und Teleobjektiven überwacht. Ab und zu fuhr ein Bauer auf einem Traktor vorbei. Einer dieser Bauern muss unserer Zielperson wohl einen Tipp gegeben haben. Denn kurz darauf lockte sie uns in die Stadt, klopfte an meine Autotür und meinte, ich könne nun mit dem Beobachten aufhören."
watson: "Was ist dann passiert?"
Patrick Kurtz: "Wir haben uns zurückgezogen. Den Fall konnten wir aber dennoch erfolgreich abschliessen. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Person, obwohl sie krankgeschrieben war, an einem Bodybuilding-Wettkampf teilgenommen hatte."
watson: "Was ist das Schrägste, was Sie bisher erlebt haben?"
Patrick Kurtz: "Schwierige Frage (denkt nach). Einmal wurden wir von einem ukrainischen Herren kontaktiert, der uns bat, eine Adresse ausfindig zu machen. Am Ende des Gesprächs wandte er sich an meinen Kollegen und fuhr sich mit dem Finger über den Hals mit den Worten: "Wenn ihr ihn einmal gefunden habt ...". Er wollte uns tatsächlich mit einem Mord beauftragen! Nach dieser Sitzung liessen wir dann schleunigst die Finger von dem Fall."
watson: "Lehnen Sie Aufträge auch ab? Oder stoppen laufende Observationen?"
Patrick Kurtz: "Ja, das kommt schon vor. Beim vorherigen Beispiel mit der Überwachung der Lebensgefährtin habe ich nach einem Monat aufgehört, obwohl mein Auftraggeber wollte, dass ich weitermache. Manchmal lehnen wir aber Aufträge auch von Anfang an ab. Nämlich dann, wenn das persönliche oder wirtschaftliche Verhältnis des Auftraggebers und der Zielperson nicht so angelegt ist, dass man dem Auftraggeber überhaupt Informationen übermitteln dürfte."
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Quellen:
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07
Apr
Ein leider oft erlebtes Ärgernis für jeden Immobilienbesitzer: Ein neuer Mieter zieht ein und vom ersten Moment an muss man den Zahlungen nachlaufen. Temporäre Zahlungsengpässe werden genauso vorgeschoben wie momentane persönliche Probleme, bald sei man aber natürlich wieder flüssig und werde das Geld dann umgehend einzahlen. Sogenannte Einmietbetrüger ziehen in Wohnungen (oder auch in Hotelzimmer) ein, obwohl sie entweder nie die Absicht haben, die Miete für die von ihnen genutzten Räume zu bezahlen, oder gar nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Der Vermieter wird bereits bei der Vertragsunterschrift über die Zahlungskraft und -willigkeit des Mieters getäuscht, weswegen diese Fälle auch unter Art. 146 "Betrug" des Schweizer Strafgesetzbuches (StGB) fallen.
Im Unterschied zu solchen Betrugsfällen, in denen von vornherein die Absicht bestand, einem Anderen einen Vermögensschaden zur eigenen Bereicherung zuzufügen, ist ein Mieter, der erst nach Unterzeichnung des Vertrages unvorhergesehen die Fähigkeit zur Mietzahlung verliert, kein Einmietbetrüger, da schlicht keine Betrugsabsicht vorlag. Entsprechend muss unbedingt zwischen reinen Schuldnern und Straftätern unterschieden werden. Durch Recherche zur Person des Mieters, bei der wir uns vor allem auf sein bisheriges Zahlungs- und Einmietverhalten konzentrieren, prüft die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz im Auftrag betroffener Vermieter den jeweiligen Sachverhalt und ermittelt im Bestätigungsfall des Einmietbetrugsverdachts gerichtsverwertbares Beweismaterial: +41 (0)44 5522 264.
Während ein Einmietbetrüger nicht notwendigerweise ein Mehrfachtäter sein muss, der am laufenden Band Vermieter um ihre Mieteinnahmen bringt, sind sogenannte Mietnomaden per Definition notorische Wiederholungstäter: Kaum werden ihre Zahlungsunfähigkeit/-unwilligkeit und ihr Betrug in Wohnung A aufgedeckt, organisieren sie sich einen Mietvertrag für Wohnung B, deren Miete sie natürlich ebenfalls nicht zahlen werden. Nach Aufdeckung ihres Betruges in Wohnung B erfolgt der Umzug in Wohnung C, und immer so weiter. Unter anderem da die Auszüge meist in schnellen Nacht- und Nebelaktionen vonstattengehen müssen, werden die Wohnungen häufig in einem desolaten Zustand zurückgelassen. Somit hat der Eigentümer nicht nur den Schaden der ausbleibenden Mietzahlungen, sondern muss auch die Wohnung entmüllen, grundreinigen und nicht selten sogar renovieren lassen. Um diese besonders besorgniserregende Form von Einmietbetrügern zu verfolgen und der Gerichtsbarkeit zuführen zu können, werden unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz regelmässig erfolgreich eingesetzt. Da Mietnomaden meist unbekannt verziehen, ist der wichtigste Schritt zum Erfolg in der Mehrzahl der Fälle die Ermittlung des Aufenthaltsortes, denn nur so können Forderungen zugestellt werden.
Mietnomaden müssen nicht unbedingt sozial schwache Familien sein, die die Gutgläubigkeit und Grossherzigkeit ihrer Vermieter ausnutzen oder aus Angst vor Strafen von Wohnung zu Wohnung fliehen, sondern es kann sich ebenso gut um den vermeintlich vertrauenswürdigen, gut gekleideten Bankier handeln, der mit seinem offen zur Schau gestellten Wohlstand natürlich erst einmal keine Probleme hat, einen Vermieter oder eine Hotelverwaltung zu beruhigen. Auch zahlungskräftige Menschen erschleichen sich Leistungen, indem sie von Anfang an nicht vorhaben, diese zu vergüten. So kann es beispielsweise passieren, dass ein attraktives Paar die schicksten Suiten der besten Hotels bezieht, aber jedes Mal ohne vollständige Zahlung abreist (meist unter Nutzung ungedeckter Schecks, falscher Identitäten, gestohlener oder gefälschter Zahlungsdaten etc.), um kurze Zeit später in ein neues Hotel einzuchecken. In Hollywood wird eine solche asoziale Lebensweise gern mal auf der Leinwand heroisiert, in Wirklichkeit handelt es sich jedoch schlicht um Kriminalität auf Kosten Dritter – und somit um Fälle für unsere Privatdetektive in Zürich, Lausanne, Genf und der gesamten Schweiz.
Während sowohl der Einmietbetrüger als auch beispielsweise die frisch getrennte neue Mieterin, der von ihrem Noch-Ehegatten plötzlich der Zugang auf das gemeinschaftlich erwirtschaftete Geld verwehrt wird, dem Eigentümer gegenüber beteuern, dass sie stets die Absicht hatten, die Miete zu entrichten, hat sich nur einer der beiden des Betrugs schuldig gemacht. Jedoch wird der Vermieter weder Person A an der Nasenspitze ansehen, dass es sich um einen Betrüger handelt, noch wird er selbiges bei Person B ausschliessen können. Unser Zürcher Detektiv-Team ist jedoch dazu in der Lage, durch Hintergrundrecherchen, zum Beispiel bei vorherigen Vermietern, anderen Gläubigern oder früheren wie aktuellen Arbeitgebern, ein Profil des Mieters zu erstellen. Mithilfe dieser Informationen lassen sich schnell Rückschlüsse auf seine Ehrbarkeit ziehen. Wurden Mietzahlungen, Strom-, Gas- und Wasserrechnungen in der Vergangenheit stets pünktlich abgeleistet, scheint der aktuell säumige Mieter tatsächlich "nur" in einem unerwarteten finanziellen Engpass zu stecken.
Eindeutig in eine andere Richtung zeigt das Ergebnis jedoch, wenn sich aus den Ermittlungen unserer Schweizer Privatdetektive ergibt, dass bereits andere Vermieter um Zahlungen geprellt wurden, dass der Mieter bei einer (oder einigen) Wirtschaftsauskunftei(en) Negativmerkmale aufweist, dass es in der Vergangenheit oder auch aktuell Inkasso-Verfahren gegen den Mieter gegeben hat, dass womöglich sogar schon Strafverfahren wegen verwüsteter Wohnungen oder wegen Betrugs initiiert wurden. Je nach Schwere der ermittelten Erkenntnisse, ist davon auszugehen, dass der Mieter den Vermieter bewusst getäuscht hat, um sich die vermeintlich eigenen vier Wände und ein Dach über dem Kopf zu erschleichen. Mithilfe der gerichtsverwertbaren Unterlagen, die unsere Wirtschaftsermittler für ihre Klienten zusammentragen, kann Mietnomaden gerichtlich Einhalt geboten und die Wohnung legal geräumt werden.
Mietnomaden sind sich für gewöhnlich der Fristen sehr bewusst, die laut Gesetz vom Vermieter eingehalten werden müssen, weswegen sie sich oft wenige Tage vor deren Ablauf aus dem Staub machen und somit bis auf Weiteres nicht finanziell beziehungsweise gerichtlich belangt werden können. In Artikel 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) ist für Wohn- und Geschäftsräume festgelegt, dass bei einer ausbleibenden Mietzahlung zunächst eine Frist von 30 Tagen gesetzt werden muss, innerhalb derer die Summe nachgezahlt werden kann; wird diese Frist erneut ignoriert, kann der Vermieter erst mit einer erneuten Frist von mindestens weiteren 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. Im schlimmsten Fall entgehen einem Vermieter also bis zu drei Monatsmieten, bis er dem Einmietbetrüger die Kündigung und Räumung der Wohnung anordnen kann.
Aus all diesen Gründen raten unsere Detektive für Bern, Graubünden oder das Tessin dazu, Mieter schweizweit vorab zu überprüfen beziehungsweise professionell überprüfen zu lassen und stets ein paar grundsätzliche Punkte im Auge zu behalten:
Hat sich die Situation bereits in eine prekäre Richtung entwickelt, so hilft Ihnen natürlich unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei mit all ihren Möglichkeiten dabei, den Mieter zu einer Zahlung zu bewegen oder durch die Ermittlung von Beweisen vor Gericht zu bringen. Ziel ist es stets, den Schaden beim Vermieter so gering wie möglich zu halten. Besonders bei eigentlich zahlungskräftigen Mietern kann nicht nur auf die Entrichtung der ausstehenden Mietsummen, die Abdeckung etwaig notwendiger Renovierungskosten und die Leistung von Schadenersatz durch gegebenenfalls hierbei entstehenden Mietausfall gehofft werden, auch die Detektivkosten lassen sich auf diesem Wege als Forderung gegen den Schuldner einbringen. Auch bei zahlungsunfähigen Mietern besteht oft immerhin die Möglichkeit, durch Pfändungen der Besitztümer Teile oder sogar die Gesamtheit der Kosten abzudecken.
Wohnungsschlüssel sollten nie vor der Einzahlung der Kaution (+ der ersten Monatsmiete) herausgegeben werden.
Sind Sie ein Hotelier, der einem Einmietbetrüger aufgesessen ist? Oder haben Sie mit Mietnomaden zu kämpfen, die Ihre Wohnung eingemüllt und renovierungsbedürftig abgenutzt haben? Möchten Sie Ihren künftigen Mieter professionell überprüfen lassen, um sich vor bösen Überraschungen zu bewahren? Dann setzen Sie sich zu unseren Geschäftszeiten mit unserer Detektei in der Schweiz in Verbindung und lassen Sie sich zu den Konditionen und Vorgehensweisen in Ihrem Fall beraten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular sowie telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 5522 264.
Verfasserin: Maya Grünschloss
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04
Feb
Die Empörung in der Schweiz und benachbarten Staaten ist gross: Hacker haben mehrfach Schweizer Spitäler damit erpresst, ihre Server zu attackieren und teils lebenswichtige Spitaldaten zu verschlüsseln, wenn nicht ein "Lösegeld" in erheblicher Höhe gezahlt werden sollte. Ein ruchloser und gleichsam höchst lukrativer Angriff, schliesslich geht es in Krankenhäusern um Leben und Tod. Die Täter spielen bewusst mit der Gesundheit unschuldiger und unbeteiligter Personen, um eine schnelle Zahlung zu erwirken. Ihre Cyberangriffe manifestieren sich in Verschlüsselungen von Patientendaten und anderen Spitalunterlagen und können im schlimmsten Fall den Krankenhausablauf für mehrere Stunden oder sogar Tage stilllegen, was für Risiko- und Intensivpatienten unter Umständen den Tod bedeutet. Die Kurtz Detektei Schweiz kann mit ihren Detektiven und IT-Experten in solchen Fällen frühzeitig ermitteln, wer hinter den Attacken steckt, um die Verantwortlichen der Gerichtsbarkeit zuzuführen.
Leider lässt sich nicht genau sagen, wie viele Spitäler schweizweit betroffen sind, da nur wenige Hackerattacken gemeldet werden; die betroffenen Spitäler befürchten, durch die Publizierung Imageschäden zu erleiden und Trittbrettfahrer auf den Plan zu rufen. Im Tagesanzeiger warnt der Chef einer Sicherheitsagentur vor der Gerissenheit der Täter, die Profis in ihrem Metier zu sein scheinen und nicht einfach nur Streiche spielen wollen; eine Klinik in Los Angeles (USA) zum Beispiel konnte gegen einen extrem gefährlichen Virus nicht anders vorgehen, als die geforderten 17.000 Dollar für die Entschlüsselung der gehackten Daten zu zahlen. Unsere IT-Spezialisten in der Schweiz ermitteln einerseits die Identitäten der Täter im Schadens- bzw. konkreten Bedrohungsfall und sorgen ausserdem durch die Ausarbeitung und Umsetzung individueller IT-Sicherheitskonzepte für eine effektive Prävention: +41 (0)800 220 020.
Gerade Patientendaten sind natürlich von eminenter Bedeutung und somit maximal schützenswert. Entsprechend erschüttern die skrupellosen Hackerangriffe auf Schweizer Spitäler in extremem Masse.
Unternehmen aller Grössen sind genauso wie Spitäler konstant durch Angriffe aus dem Internet bedroht. Sobald auch nur ein einziger Internetkrimineller einen lohnenswerten Plan zur Erpressung beziehungsweise zum Diebstahl sensibler Daten gefasst hat, können seine diesbezüglichen Bemühungen den betroffenen Betrieb schwer schädigen. Ist es schon vor einiger Zeit zu einem Angriff gekommen, der erst im Nachhinein bemerkt wirkt, so gestaltet es sich häufig sehr schwierig, die Täter zu ermitteln und sie ihrer gerechten Strafe zuzuführen, denn gleichwohl sie bei ihren Angriffen Spuren hinterlassen haben, lassen sich diese nach Verstreichen eines längeren Zeitraums meist nicht mehr zum Verursacher rückverfolgen. Bei Erpressungen muss besonders im Fall von Krankenhäusern sehr schnell gehandelt werden, um die Patientenversorgung nicht zu gefährden; daher bleibt dort nur wenig Handlungsspielraum. Ein zeitnaher Einsatz von Sicherheitsexperten kann das Schlimmste abwehren.
Wird unsere Zürcher Detektei frühzeitig engagiert, um vorsorglich Sicherheitslücken zu entdecken und diese zu schliessen, so kann den Hackern in vielen Fällen zuvorgekommen und ihnen der Wind aus den Segeln genommen werden. Dies gilt gleichermassen für innovative Start-Ups wie für alteingesessene Unternehmen, denn jede Art von Erfindungen, Patenten und anderen schützenswerten Daten ist für Konkurrenten und Cyberkriminelle potentiell von Interesse. Somit wird die gesamte Firmenlandschaft der Schweiz durch Internetkriminalität bedroht. Man stelle sich nur vor, welchen Reputationsschaden das Schweizer Bankwesen erleiden würde, sollten die Server und Daten einer der zahlreichen renommierten Banken in die Hände von Hackern fallen.
Angriffe aus dem World Wide Web können sich aus verschiedenen Gründen ereignen:
Besonders mit der letzteren Fallkonstellation haben unsere Wirtschaftsdetektive in der Schweiz schon mehrfach Bekanntschaft gemacht, wenn sie zur Aufklärung von Serverangriffen und zur Täterermittlung engagiert wurden.
Es ist eine traurige Gewissheit, dass nicht alle Cyberattacken von Aussenstehenden oder Konkurrenten verübt werden. Unzufriedenheit mit dem Job, Geldknappheit und andere Gründe treiben oft auch ehemals treue Angestellte dazu, illegal Informationen weiterzugeben, um sich ein lukratives Zubrot zu verdienen. Doch nicht nur Vorsatz, auch Fahrlässigkeit ist ein nicht zu vernachlässigender Faktor – Beispiel: Zugangsdaten und Passwörter, die durch Angestellte leichtgläubig weitergegeben werden, wenn eine Phishingmail dazu aufruft. Die Mitarbeiter tappen in eine mehr oder minder geschickte Falle gewerbsmässiger Betrüger, die das Layout und den Sprachduktus grosser Unternehmen (bspw. Paypal, Ebay, Amazon etc.) imitieren und damit unaufmerksame oder naive Arbeitnehmer dazu bewegen, verseuchte Websites zu öffnen und/oder Passwörter an den angeblichen Kundendienst zu senden. Unter Umständen erhalten Cyberkriminelle dadurch einen schnellen Zugang zu Servern, Firmenkonten und Clouddiensten, ohne dass sie sich sonderlich anstrengen müssten.
Unsere Schweizer Wirtschaftsdetektive empfehlen ihren Auftraggebern in Fällen unerwünschter Datenabflüsse daher immer, ihre Sicherheitskonzepte kritisch zu beleuchten und eventuelle Schwachstellen auszumerzen. Ausserdem müssen Mitarbeiter regelmässig im Umgang mit sensiblen Daten geschult werden und sie sind über die Konsequenzen einer gebrochenen Schweigepflicht, eines Geheimnisverrats und der Beihilfe zur Spionage aufzuklären. Aufmerksamkeit bei Ungereimtheiten vonseiten aller Betriebsangestellten vom Azubi bis zur Führungsebene hilft darüber hinaus, Sicherheitslecks oder einen Fremdzugriff auf Server und Daten festzustellen. Auf diese Weise können den Angreifern erste Steine in den Weg gelegt werden, wenngleich dies allein natürlich keine hundertprozentige Sicherheit für das Unternehmen bedeutet. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Zürich analysiert in Ihrem Auftrag die IT-Struktur Ihres Unternehmens, führt strukturelle Verbesserungen durch und ermittelt die Täter bereits begangener Delikte durch die Feststellung und Nachverfolgung ihrer digitalen Fussabdrücke: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.
Haben Sie Sorge, dass Cyberkriminelle Interesse an Ihrem Unternehmen und den ihm eigenen Innovationen und Daten haben könnten? Befürchten Sie eine Weitergabe sensibler Informationen aus den eigenen Reihen? Waren Sie bereits Opfer einer Hackerattacke und möchten die Täter ermitteln? In diesen und vielen weiteren Fällen stehen Ihnen die Einsatzmöglichkeiten unserer IT-Experten in der Schweiz zur Verfügung. Egal ob Sie vorsorgen und ein personalisiertes Sicherheitskonzept entwickelt haben möchten oder ob Sie nach einem Cyberangriff die Spuren der Täter verfolgt wissen wollen, um sie schnellstmöglich der Gerichtsbarkeit zuzuführen und um weiteren Schaden vom Betrieb abzuhalten – unsere Schweizer Detektei hilft. Setzen Sie sich zu Beratungs- und Beauftragungszwecken kostenfrei mit unseren Mitarbeitern in Verbindung: +41 (0)800 220 020.
Verfasserin: Maya Grünschloss
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21
Feb
Der in Strassburg ansässige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat diese Woche ein Urteil verabschiedet, das für Versicherungen und Wirtschaftsdetektive in der Schweiz gleichermassen negative Folgen nach sich ziehen könnte: Im Falle einer IV-Rentnerin, die im Auftrag ihrer Versicherung über mehrere Tage hinweg bei Alltagshandlungen von Privatdetektiven observiert worden war, entschied das Gericht, dass „die Schweiz über keine ausreichende Gesetzesgrundlage für die Observierung von Versicherten verfügt“. Die heute 62-jährige Frau war 1995 nach einem Unfall als arbeitsunfähig eingestuft worden; ihre Unfallversicherung wollte ihre Gesundheit nach einigen Jahren erneut überprüfen lassen, um sichergehen zu können, dass kein Betrugsfall vorlag. Die Frau weigerte sich jedoch, sich einem ärztlichen Gutachten zu unterziehen – was auf die Versicherung durchaus verdächtig wirkte.
Die Unfallversicherung entschied sich daher, Privatdetektive zu engagieren und die Frau in ihrem Alltag observieren zu lassen. Auf den Fotos, die die Schweizer Detektive an vier Observationstagen schossen, war die Rentnerin dabei zu beobachten, wie sie lange spazieren ging, über grosse Distanzen Auto fuhr und dazu in der Lage war, Einkaufstaschen über ihren Kopf zu heben, was ihr in einem vorherigen medizinischen Gutachten als unmöglich diagnostiziert worden war. Bei einer ersten Klage vor dem Bundesgericht wurde den Versicherern Recht gegeben und gestattet, die Beiträge auf 10 % zu kürzen, nachdem ein Mediziner die Frau anhand der Auswertung der Observationserkenntnisse als nur zu 10 % arbeitsunfähig eingestuft hatte.
Da die Observation im öffentlichen Raum stattgefunden hatte, konnte sie – laut Gericht – nach dem Sozialversicherungsrecht als rechtmässig angesehen werden. Das neue Urteil des EGMR dagegen lautet nun, dass in der Schweiz keine ausreichende Gesetzesgrundlage vorhanden sei, um einen solchen Eingriff in die Privatsphäre zu rechtfertigen; Observationsdauer und Handhabe der Beweismaterialien seien gesetzlich nicht ausreichend geklärt. Zudem bezweifelt unsere Detektei aus Zürich, dass in diesem Einzelfall die Verdachtsmomente stark genug waren, um daraus ein berechtigtes Interesse an den Ermittlungen abzuleiten. Leider könnte dieser einzelne strittige Fall weitreichende grundsätzliche Folgen zeitigen:
Umso wichtiger ist nun für unsere Zürcher Detektei, dass das Schweizer Parlament eine bindende Gesetzesnorm verabschiedet, um eine rechtliche Grundlage für zukünftige Observationen im Auftrag von Unfall- oder Invalidenversicherungen zu schaffen. Es kann schliesslich keine Lösung sein, sämtliche Anträge auf Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich ungeprüft durchzuwinken, besonders dann nicht, wenn ein Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht. Die Arbeit unserer Wirtschaftsdetektei in der Schweiz und gleichfalls das Wirken seriöser Kollegen ist unschätzbar wichtig, um Sozialbetrüger zu überführen, die sich zu Lasten aller Beitragszahler unter Umständen bereits seit Jahren ungerechtfertigt Beiträge und Zuschüsse von Versicherungen zahlen lassen, ohne einen tatsächlichen Anspruch auf diese zu besitzen. Aufgrund schwammiger Formulierungen in den bisherigen Gesetzestexten der Invalidenversicherung, die einen „Einsatz von Experten“ rechtfertigen, jedoch für Laien nicht erkennbar machen, ob es sich dabei auch um Detektive handeln kann, die die Versicherten observieren, dürfte nach aktueller Gesetzesgrundlage in Einzelfällen und je nach Kanton keine Detektei mehr beauftragt werden.
Kompliziert wird das Ganze zusätzlich dadurch, dass das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne Überwachungen bereits dreimal als legal einstufte, wodurch angenommen wurde, Observationen seien zwar nicht anhand der Gesetzgebung, aber dafür aufgrund der Rechtsprechung rechtlich ausreichend abgesichert. Auch hat die 62-jährige Rentnerin bislang noch keinen direkten Nutzen aus ihrem Sieg vor dem EGMR bezogen, da sie in der Schweiz weiterhin als nur zu 10 % arbeitsunfähig gilt. Um die volle Versicherungssumme zu erhalten, muss sie nun wieder vor Schweizer Gerichte ziehen und sich erneuten Gesundheitschecks unterziehen, die sie vorher bereits verweigert hatte. Was der EGMR als illegal erkannt hat, ist der Fakt, dass die Gesetzestexte nicht eindeutig von einer Überwachung sprechen, wodurch Versicherte nicht erfahren, dass sie in Verdachtsfällen observiert werden können und dies dulden müssen. Das bedeutet, dass der Einsatz von Detektiven hier nur wegen einer Lücke im Gesetz als unrechtmässig deklariert wurde – auf europäischer Ebene wohlgemerkt. Unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich hofft natürlich nun auf eine möglichst schnelle Absegnung dahingehender Ergänzungen in den Versicherungsgesetzen, um die Rechtmässigkeit von Einsätzen unserer Detektive für Versicherungen in sämtlichen Fällen mit konkretem Verdacht zu untermauern. Betrüger könnten nämlich sonst umso mehr dazu ermuntert werden, illegal Versicherungsgelder einzustreichen, da sie sich nun auf der sicheren Seite wähnen, indem sie glauben, keine Angst mehr vor detektivischen Ermittlungen haben zu müssen – das wäre natürlich ein fatales Signal.
Inwieweit sich das Urteil des EGMR (hier im Bild) auf die einzelnen Kantone auswirkt, muss jeweils geprüft werden. Die Schweiz täte aber grundsätzlich gut daran, eine kantonsübergreifende, international anerkannte Lösung zu verabschieden.
Ein Einsatz von Privatdetektiven in der Schweiz ist nicht auf ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Versicherten zurückzuführen und darf sich gleichfalls zu keinem Zeitpunkt auf eine flächendeckende Generalüberwachung von Beitragsbezügern ausweiten. Vielmehr handelt es sich bei solchen Detektiveinsätzen um stichprobenhafte Überprüfungen einzelner verdächtiger Leistungsbezüger, unter denen es gemäss der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre immer wieder Betrüger gibt, die der Allgemeinheit durch ihre Handlungen zusätzliche Kosten aufhalsen und sich somit der Definition nach asozial verhalten. Denn die Konsequenz aus Versicherungsbetrug lautet: Unrechtmässig erschlichene Gelder werden in Form von erhöhten Beitragssätzen auf den Rücken derer ausgetragen, denen das Geld eigentlich für Behandlungen zusteht. Die von Detektiven durchgeführten Observationen in Einzelfällen sind also nicht nur für die Versicherungen, sondern auch für die Versicherten enorm wichtig, um nicht unnötig hohe Beiträge zahlen zu müssen. Laut dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) sind etwa 10 % der angemeldeten Versicherungsfälle betrügerischer Natur; der dabei entstehende Schaden geht in die Milliarden und schadet der Schweizer Wirtschaftskraft enorm! Dass diesen Betrügern das Handwerk gelegt wird, liegt im Interesse jedes Eidgenossen, der seinen Lebensunterhalt auf ehrliche Weise verdient.
Besonders die Tatsache, dass in den vergangenen Jahren immer mehr Betrugsfälle aufgrund detaillierter und sorgfältiger Einzelfallprüfungen aufgedeckt werden konnten, wirkt nun, nach dem Strassburger Urteil, bitter nach. Diesem erfreulichen Aufwärtstrend, der auch durch die Hilfe von Schweizer Detekteien erreicht werden konnte, könnte jetzt abrupt Einhalt geboten werden; als erste hat die Unfallversicherung Suva angekündigt, vorerst keine Detektive mehr einsetzen zu wollen, während einige Gemeinden in Sozialhilfefällen weiterhin nicht auf diese verzichten wollen – und können. So ist beispielsweise der Kanton Zürich laut Einschätzung des hiesigen Sozialdepartements gar nicht vom Strassburger Urteil betroffen, da hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Bei der Suva waren Detektiveinsätze bisher ohnehin eher eine Seltenheit: Bei über 570 Verdachtsfällen pro Jahr wurden nur 10 bis 15 Mal Detektive zur Aufklärung eingesetzt. Der Zuständige für Missbrauchsbekämpfung, Roger Bolt, sagt dazu: „Wir haben andere Möglichkeiten, Missbräuche aufzudecken […]. Aber Detektive kommen als letztes Mittel zum Einsatz und sind deshalb nicht so einfach zu ersetzen“ (Quelle: Neue Zürcher Zeitung).
Sollten in Ihrer Behörde, in Ihrer Anwaltskanzlei oder auch in Ihrem unmittelbaren privaten Umfeld Zweifel an einem Sozialhilfefall bestehen, so ist es unseren Sozialdetektiven in der Schweiz weiterhin gesetzlich gestattet, die Verdächtigen zu observieren, um zu überprüfen, ob tatsächlich ein Sozialhilfefall vorliegt. Haben Sie als Versicherer den begründeten Verdacht auf einen Versicherungsbetrug, so setzen Sie sich zur Abklärung der rechtlichen Fragen mit unserer Detektei in Zürich in Verbindung – wir beraten Sie gern über die aktuellen Entwicklungen und Möglichkeiten. Sie erreichen uns per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder unter der folgenden Rufnummer: +41 (0)44 552 2264.
Verfasserin: Maya Grünschloss
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
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8048 Zürich
Tel.: +41 (0)44 5522 264
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01
Nov
Im letzten Teil unserer Reihe "Der Privatdetektiv in der Literatur" hatte uns der grosse Arthur Conan Doyle im Schockzustand zurückgelassen: Am Ende von Das letzte Problem (The Final Problem) von 1893 stürzt Holmes mit seinem Erzfeind Professor Moriarty die Reichenbachfälle hinunter – Sherlock Holmes ist tot, Rückkehr (scheinbar) ausgeschlossen! Doyle hat keine Lust mehr auf den grössten aller Detektive, er schreibt lieber Abenteuerromane und zieht es anscheinend sogar vor, im Krieg zu dienen, statt sich weiterhin mit unserem Helden zu befassen.
Wundervolle und durchaus ebenfalls erfolgreiche Werke entstehen zwar in dieser Zeit, der Meisterdetektiv indes spielt darin keine Rolle mehr. Die Fans sind betrübt und verlangen nach mehr Abenteuern ihres Helden. Und tatsächlich bleiben ihre Rufe nicht ganz unerhört: Charles Frohman, amerikanischer Theaterproduzent, weiss offenbar ganz genau, wie er Conan Doyle für sich gewinnen kann, denn dieser hatte schon immer Ambitionen, ein Theaterstück zu schreiben. Dieses wollte ihm Frohman nun ermöglichen, nur: Mit Sherlock Holmes müsse es sein! Und tatsächlich, Conan Doyle beisst an: Im November 1899 feiert Sherlock Holmes Premiere, ein Theaterstück, das Doyle zusammen mit dem Autor und Hauptdarsteller William Gillette auf die Bühne bringt. Auch wenn der grösste Teil der Arbeit tatsächlich Gillette zukommt, muss Doyle anerkennen, dass Sherlock Holmes nichts von seiner Anziehungskraft verloren hat. Das Stück ist für über 20 Jahre sowohl in den USA als auch in Grossbritannien ein Riesenerfolg, und die Performance von Gillette als Holmes mit Deerstalker-Mütze und Cape wird stilprägend, ebenso die für das Theaterstück neu eingebrachten Worte „Elementary, my dear Watson!“ und die Calabash-Pfeife (siehe auch unsere Beiträge zum Thema "Detektive und Pfeifen"). In der Londoner Aufführung mit Gillette spielt 1903 übrigens auch ein 13-jähriger Bursche, der sich zu einer Ikone der Filmkunst entwickeln sollte: der junge Charlie Chaplin.
Holmes-Darsteller William Gillette war mit den weltweiten Aufführungen des Stücks so erfolgreich, dass er sich sogar ein sehr eigentümliches burgartiges Haus in Connecticut bauen lassen konnte: "Gillette Castle" (ursprünglich "Seventh Sister").
Das Stück ist in aller Munde und wird einige Jahre später (1916) sogar verfilmt (2014 wiederentdeckt, anschliessend restauriert und seit 2015 in unregelmässigen Abständen online abrufbar). Doch trotz des immensen Erfolgs von Sherlock Holmes will sich Doyle zu Beginn des Jahrhunderts noch immer nicht wieder so richtig auf seinen Helden einlassen: Ein kurzer Ausflug in die Politik und ein längerer in den Burenkrieg fesseln ihn erst einmal mehr. Doch kurz darauf erkrankt Doyle an Typhus und reist zur Erholung nach Norfolk, wo ihm Erzählungen vom Mythos eines Geisterhundes, der eine altehrwürdige, reiche Familie heimsucht, zu Ohren kommen. Wäre so etwas nicht auch etwas für unseren alten Freund Sherlock Holmes? Das Theaterstück mit Gillette spielt chronologisch vor den Ereignissen aus Das letzte Problem und knüpft daher nicht an die Ereignisse an den Schweizer Reichenbachfällen an. Dieses Prinzip, so denkt sich Doyle, öffnet vielleicht ein paar Türen, Holmes doch wieder Leben einzuhauchen, ohne ihn tatsächlich von den Toten auferstehen lassen zu müssen. Nur wenig später ersinnt er eine Geschichte, die ihm genau dies ermöglicht und zugleich sein grösster Erfolg werden soll: Der Hund der Baskervilles (The Hound of the Baskervilles).
Ein paar Jahre vor den Ereignissen aus Das letzte Problem einsetzend, ist es diesmal ein lange Zeit übernatürlich anmutendes, stimmungsvolles und düsteres Abenteuer, das den Meisterdetektiv umtreibt und bis heute das wohl bekannteste Werk um Sherlock Holmes darstellt. Auch hier ist wieder das Strand Magazine dankbarer Abnehmer: Nachdem Doyle seine genialische Figur in Das letzte Problem sterben lassen hatte, kündigten mehrere Tausend enttäuschte Kunden ihre Abonnements und brachten die Zeitschrift somit an den Rand des Ruins. Ohne ihr „Zugpferd“ brachen die Zahlen weg und für acht Jahre schlug sich das Magazin mehr schlecht als recht, ohne wirkliche Knaller zu produzieren – da kommt ein neues Sherlock-Holmes-Abenteuer natürlich sehr gelegen und man geht auf Doyles Gehaltsforderungen sofort ohne Widerspruch ein. Wie damals üblich wird Der Hund der Baskervilles von August 1901 bis April 1902 zunächst als Fortsetzungsroman veröffentlicht, um dann einen Monat vor Veröffentlichung des dritten und letzten Teils (ganz pfiffig!) als komplettes Buch in den Schaufenstern zu liegen. Der Roman schlägt ein wie eine Bombe, und die Leser wollen mehr! Der Druck auf Doyle wird immer grösser und schliesslich muss er sich eingestehen, dass die Geschichte von Sherlock Holmes vielleicht besser doch noch nicht zu Ende erzählt ist, wie die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz nachfolgend berichtet. Doch zunächst ein Trailer zum restaurierten Stummfilm Sherlock Holmes von 1916:
Das Strand Magazine macht Doyle ein Angebot, das er nicht ausschlagen kann, und er macht sich ans Schreiben. Bereits im September 1903 kommt der von Fans und Lesern in aller Welt so lang herbeigesehnte Moment: In Das leere Haus (The Adventure of the Empty House) lässt Doyle den grössten Detektiv aller Zeiten wiederauferstehen – und zwar wortwörtlich. Doyle entschliesst sich, nicht einfach weitere Fälle von Holmes aus der Zeit vor den Ereignissen an den Reichenbachfällen niederzuschreiben, sondern spinnt eine extrem spannende und reizvolle Geschichte, die die Handlung weitererzählt, ohne unglaubhaft oder überkonstruiert zu wirken:
Drei Jahre sind seit dem Verschwinden von Sherlock Holmes vergangen, und Dr. Watson, noch immer fasziniert von Kriminalfällen, ist wie eh und je an einem Mordschauplatz zugegen. Er trifft auf einen älteren deformierten Büchersammler, der im weiteren Verlauf der Handlung seine Identität als totgeglaubter Sherlock Holmes enthüllt! Dieser habe sich drei Jahre zuvor nach dem Zweikampf gegen Moriarty an den Meiringer Reichenbachfällen mit letzter Kraft retten können und daraufhin sein Ableben vorgetäuscht, um seinen Feinden zu entkommen. Die darauffolgenden Jahre habe er inkognito mit Forschungsreisen in die entlegensten Winkel der kriminellen Unterwelt verbracht, bis ihn die Ereignisse um den jetzigen Mord wieder nach London zurückführten, um dort das Verbrechernetzwerk Moriartys endgültig zu zerschlagen.
Da ist er also wieder, nach zehn Jahren Abstinenz. Doyle bringt Holmes zurück, weil die Leser es so wollen und nach der „Wiederbelebung“ konsequenterweise in rauen Mengen zurückkehren. Für das Strand Magazine werden es dadurch sogar noch mehr Abonnenten als zu Holmes' "erster" Lebenszeit, sodass sich der Verlust aus den Jahren seiner Abstinenz schnell wieder relativiert. Ein sehr lohnendes Geschäft für das Magazin und natürlich auch für Doyle. Bis Dezember 1904 folgen weitere zwölf Kurzgeschichten, 1905 werden sie wie üblich in einem Sammelband, Die Rückkehr des Sherlock Holmes (The Return of Sherlock Holmes), zusammengefasst.
War es das jetzt wirklich – die Kriegskasse Arthur Conan Doyles hatte sich durch die neuen Veröffentlichungen prächtig gefüllt – oder hat der Autor auch rein literarisch wieder Lust auf seinen Helden bekommen? Nun ja, zumindest sollte es eine so lange Pause wie in den Jahren zuvor in der Tat erst einmal nicht mehr geben – elementary! Doyle hat offenbar seinen Frieden mit Sherlock Holmes geschlossen und macht sich nun weiter ans Werk – doch dazu kommende Woche mehr im nächsten Teil unserer Reihe.
Verfasser: Gerrit Koehler
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19
Okt
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