Beim Abschluss eines Vertrages oder bei der Bearbeitung eines Antrags geht man für gewöhnlich davon aus, dass die getätigten Angaben zur Person korrekt sind. Doch das kann zu bösen Überraschungen führen. Gerade Behörden werden häufig unwahre personenbezogene Daten mitgeteilt, um Leistungen zu erschleichen oder Steuern zu sparen. Die deutlichen Differenzen in den jeweiligen kantonalen Regelungen machen die Schweiz besonders anfällig für in- und ausländische Betrüger.
Die Kurtz Detektei Zürich und Schweiz überprüft Wohnsitzangaben und weitere personenbezogene Daten auf ihren Wahrheitsgehalt – gerichtsverwertbar und maximal diskret: +41 (0)44 5522 264.
Ein typisches Einsatzgebiet für Wohnortrecherchen sind fragwürdige Anträge auf Sozialhilfe. Wer beispielsweise in einer eheähnlichen Gemeinschaft (Konkubinat) lebt, hat einen niedrigeren Leistungsanspruch als ein Alleinstehender, denn dann muss zunächst der Partner finanziell in die Bresche springen, bevor das Sozialamt zahlt. Aus demselben Grund geben Sozialbetrüger an, vom Ehepartner getrennt zu leben, obwohl die Lebensgemeinschaft nach wie vor Bestand hat. Um den Betrug glaubhaft erscheinen zu lassen, legen sich die Täter eine Pseudo-Adresse zu und verschweigen die wahre Wohnanschrift in ihrem Antrag. Gerade die Schweiz bietet hierfür zahlreiche Möglichkeiten: Neben Adressoptionen wie eigenes Wohneigentum, ein gemietetes Apartment oder die Anschrift eines Freundes, Verwandten, Kollegen etc., der somit wissentlich oder unwissentlich Beihilfe zum Sozialbetrug begeht, gibt es hierzulande unzählige Domizilservices, die zur Vortäuschung eines Wohnverhältnisses missbraucht werden können.
Daher ist es stets ratsam, Sozialhilfeanträge auch hinsichtlich ihres Wahrheitsgehalts genau zu überprüfen. Behörden verfügen zwar über die Möglichkeit, Registerdaten abzurufen, jedoch lässt sich der tatsächliche Wohnsitz nur durch direkte Kontrollen an der angegebenen Anschrift verifizieren bzw. falsifizieren. Sind vor Ort abgesehen von einem Briefkastenschild keine Hinweise auf den Verdächtigen zu finden und können beispielsweise auch die Anwohner keine Angaben zu ihm tätigen, ist von einer Täuschungshandlung auszugehen. Und selbst wenn der Betreffende angetroffen werden kann, muss durch wiederholte Observationen geprüft werden, ob tatsächlich ein regelmäßiger Aufenthalt im Sinne eines Wohncharakters gegeben ist. Ferner besteht natürlich die Möglichkeit, die korrekte Adresse über eine Anschriftenrecherche zu ermitteln. Gern werden unsere geschulten Detektive in der Schweiz auch für Ihre Behörde oder Kanzlei tätig. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten, welches Vorgehen im Einzelfall optimale Ergebnisse verspricht. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Die grosse Variationsvielfalt in den jeweiligen kantonalen Regelungen der Schweiz sowie die nicht immer optimale Zusammenarbeit unter den Kantonen bieten Betrügern diverse Schlupflöcher.
Nach der Auflösung einer Ehe oder auch einer langjährigen Lebensgemeinschaft ist in der Regel einer der Ex-Partner unterhaltsberechtigt, der andere unterhaltspflichtig, was von vornherein schon Konfliktpotential in sich trägt. So wie viele Unterhaltspflichtige versuchen, ihr tatsächliches Einkommen zu verschleiern, um weniger Unterhalt zahlen zu müssen, gibt es auch Unterhaltsempfänger, die veränderte Lebensumstände verheimlichen, um nicht auf Unterhalt verzichten zu müssen. Lebt also ein Ex-Partner nach der Trennung eine Zeitlang allein und lernt dann eine neue Person kennen, mit der er fortan ein Konkubinat inklusive gemeinsamem Lebensmittelpunkt und gegenseitiger wirtschaftlicher Verantwortung führt, sinkt oder erlischt der Unterhaltsanspruch durch diese erhebliche Veränderung. Um die bisherige Unterhaltsregelung nicht zu gefährden, denken sich Unterhaltsempfänger gern gewisse Tricks aus, zum Beispiel: Die Single-Wohnung bleibt offiziell erhalten – wird allfällig sogar heimlich untervermietet –, und fungiert weiterhin als offizieller Wohnsitz, während man längst in der Villa des neuen Partners am Genfersee lebt.
Nun ist es an Ihnen bzw. an Ihrem Anwalt, den tatsächlichen Aufenthaltsort und die wahren Lebensumstände nachzuweisen. Unsere erfahrene Zürcher Privatdetektei übernimmt diese Aufgabe schweizweit gern für Sie. Schildern Sie uns Ihren Fall für eine unverbindliche Beratung; per Email an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder telefonisch unter +41 (0)44 5522 264.
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Max-Högger-Strasse 6
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)800 220 020 (kostenfrei)
Festnetz: +41 (0)44 5522 264
kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch
Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden von Zürich aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten beziehungsweise -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Schweiz und Zürich. Für andere Schweizer Städte und Kantone können wir Ihnen günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
Impressum | Datenschutz | Sitemap
© Kurtz Detektei Schweiz | Detektei Zürich | Detektiv Schweiz | Privatdetektiv Bern | Privatdetektei Genf | Wirtschaftsdetektei Basel | Detektiv-Kosten Schweiz | Wirtschaftsdetektiv
Lausanne|Abhörschutz Schweiz | Detektiv Winterthur | Detektei Luzern | Privatdetektiv St. Gallen | Detektei Lugano | Detektiv Zürich | Detektei Genf | Detektiv Bern | Privatdetektiv Basel