Der Missbrauch von Sozialhilfeleistungen stellt die Gemeinden und Kantone zunehmend vor Probleme, die mit dem eigenen Personal kaum noch zu bewältigen sind. Nicht jeden Verdachtsfall des Sozialhilfemissbrauchs können die behördlichen Mitarbeiter überprüfen, daher bietet sich die Beauftragung unserer geschulten Privatermittler der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz an. Gern prüfen wir den verdächtigen Fürsorgeempfänger für Ihre Behörde: +41 (0)44 552 2264.
Wer Sozialhilfe bezieht, gehört logischerweise nicht zu den gut situierten Bürgern der Schweiz – überdreiste Ausnahmen einmal ausgeklammert. Viele Sozialhilfebezüger sind auf der verzweifelten, doch oft erfolglosen Suche nach einer Arbeitsstelle, andere lassen es sich stattdessen lieber auf Kosten der öffentlichen Stellen gut gehen. Beim Antrag auf Fürsorgeleistungen geben sie nicht ihr komplettes Vermögen an, oder sie überschreiben dieses vor Antragstellung auf eine andere Person, der sie vertrauen. Es ist für die Gemeinde- und Kantonsbehörden ein nicht zu bewerkstelligender Aufwand, jeden einzelnen Antrag detailliert auf seinen Wahrheitsgehalt zu überprüfen, weswegen sie sich der routinierten Hilfe unserer Detektive in der Schweiz bedienen.
Andere Sozialhilfebezüger wiederum gehen einer nicht angemeldeten Tätigkeit (Schwarzarbeit) nach, sie verschweigen ihr Einkommen, um keine Einbussen bei der Sozialhilfeleistung hinnehmen zu müssen. Unabhängig von der jeweiligen Situation eruieren unsere Schweizer Privatdetektive die tatsächlichen Gegebenheiten im Haushalt der Sozialhilfebezüger: Wir recherchieren das allfällige Vermögen und observieren Verdächtige, um in Erfahrung zu bringen, ob sie einer nicht gemeldeten Tätigkeit nachgehen oder in anderer Form monetäre Mittel durch Dritte erhalten. Gemeinde- und Kantonsbehörden stehen wir jederzeit diskret zur Verfügung. Nutzen Sie für Ihre Beauftragung bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Der Sozialhilfebetrag, der bedürftigen Bürgern zusteht, beinhaltet die Kosten für kleinere Anschaffungen, doch hin und wieder ist eine grössere Ausgabe zu bewältigen, welche die Sozialhilfebezüger überfordert, zum Beispiel wenn der Herd defekt ist. Erhält eine Familie mit Kindern Sozialhilfe, so ist aufgrund der Heranwachsenden selbstverständlich die Notwendigkeit zur Anschaffung eines Herdes gegeben, die Fürsorgebehörde wird die Kosten auf Antrag in der Regel übernehmen. Doch einige Sozialhilfebezüger nutzen dieses Wohlwollen aus, indem sie auffällig oft einen Antrag für besondere Aufwendungen stellen.
Unsere Zürcher Wirtschaftsdetektive gehen der Angelegenheit auf den Grund. Hat der Antragsteller wirklich Bedarf an dieser besonderen Leistung oder macht er sich von dem Geld ein angenehmes Leben? Neben Recherchen und Observationen zählt auch die Inspektionstätigkeit für Behörden zum Portfolio unserer Detektei in der Schweiz: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.
Entweder ist den Tätern nicht bewusst, dass sie sich strafbar machen, oder es ist ihnen egal. Wer die realen Umstände verschweigt oder lügt, um unrechtmässig Leistungen zu generieren, macht sich nach Art. 146 StGB (Betrug) strafbar. Ausserdem verursacht der Sozialhilfebezüger durch seine Falschangaben die fehlerhafte Ausstellung eines Dokuments und macht sich nach Schweizer Recht somit auch noch der Urkundenfälschung gemäss Art. 152 StGB schuldig, denn der Bewilligungsbescheid ist ein amtliches Dokument mit dem Status einer Urkunde.
Die rechtsgeschulten Ermittler unserer Privatdetektei in Zürich und der Schweiz recherchieren die realen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, folgen Hinweisen auf Schwarzarbeit und dokumentieren die Ergebnisse in gerichtsverwertbarer Schriftform. Weitere Informationen zum Thema Sozialinspektion und Sozialdetektei erhalten Sie unverbindlich unter der Rufnummer +41 (0)44 552 2264.
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