Unterhaltspflichtige, Sozialhilfebezüger, Schuldner – sie alle verschleiern gern und oft ihre wahren Einkünfte und Vermögenswerte. Nicht nur für Privatpersonen und Unternehmen weisen unsere erfahrenen Privatdetektive in der Schweiz verschwiegenes Einkommen und Vermögen gerichtsfest nach, sondern auch und vor allem für Anwälte, Gemeinden und Kantone: +41 (0)800 220 020.
Alimente – ein Wort, das so manchem Unterhaltspflichtigen die Haare zu Berge stehen lässt, eine leidige Pflicht, der sich allzu viele gern entziehen würden. Dass Ehen friedlich, ohne Hitzköpfigkeit und mit einvernehmlichen Lösungen für die Anschlusszeit beendet werden, ist eher die Ausnahme als die Regel. Derjenige, der Alimente zahlen soll, versucht sich davor zu drücken; derjenige, der Anspruch auf Zahlungen hat, versucht so viel wie möglich für sich "herauszuschlagen". In unserer Berufspraxis als Privatermittler erleben wir es fast täglich, dass im Streit um Alimente die volle Höhe des Einkommens widerrechtlich verschleiert wird, ganz zu schweigen von etwaigem Vermögen oder einer Nebenbeschäftigung – und zwar gleichermassen bei Unterhaltspflichtigen wie bei Unterhaltsempfängern. Die eine Partei sieht nicht ein, dass sie sich der anderen Seite gegenüber fair verhalten sollte – oder kurz gesagt: Man gönnt dem anderen nicht einmal mehr den Dreck unter dem Fingernagel, zu gross ist die Enttäuschung über das Scheitern der Beziehung oder auch die Missgunst, wenn man sieht, wie der Ex-Partner nach der Trennung ein glücklicheres Leben führt.
Manchmal verraten sich die Verdächtigen selbst, indem sie angeben, über keine monetären Mittel zu verfügen, gleichzeitig aber grosse Summen, zum Beispiel für teure Autos oder kostspielige Reisen, ausgeben. Daher gehen in den letzten Jahren Anwälte in Scheidungsverfahren vermehrt dazu über, die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse der Gegenpartei durch Privatermittler eruieren zu lassen, um den Lügengeschichten entgegenzuwirken. Unsere Zürcher Detektive recherchieren mittels Datenbanken, Observationen und auch dank ihrer hervorragenden Kontakte zu Behördenmitarbeitern die realen Einkünfte und Vermögenswerte gerichtsfest, selbst wenn diese bereits auf eine andere Person überschrieben oder an eine solche verschenkt worden sind. Gern übernehmen wir die Ermittlungen auch für Ihre Kanzlei: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.
Das Verschweigen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen findet sich nicht nur bei der Berechnung von Alimenten, sondern ebenso bei der Feststellung des Leistungsanspruchs von Sozialhilfebezügern. In diesen Fällen unterstützen unsere fachkundigen Wirtschaftsermittler die Gemeinde- und Kantonsbehörden, um einen genauen Überblick über die pekuniären Mittel des Bezügers zu erlangen. Ebenso greifen Verwaltungsstellen auf die Hilfe unserer Schweizer Detektive zurück, wenn sich der Mieter einer Gemeindewohnung als Mietschuldner (Mietnomade) erweist. Diese Täter mieten eine Wohnung an, entrichten zwei oder drei Mal den Mietzins, und danach bleiben die Zahlungen aus.
Unsere Detektei aus Zürich wird bei Mietfällen in zweierlei Hinsicht für Behörden tätig: Zum einen sind wir bereits vor der Vermietung einer Immobilie in der Lage, das angegebene Einkommen des Bewerbers, seine Referenzen von ehemaligen Vermietern, seinen Leumund und seine allgemeinen persönlichen Angaben auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Zum anderen begeben sich unsere Ermittler auf Schuldnersuche, nachdem der Mietnomade die Wohnung – oftmals in einem desolaten Zustand – mit offenen Mietschulden verlassen hat. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich über unsere vielfältigen Möglichkeiten beraten: +41 (0)44 552 2264.
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Max-Högger-Strasse 6
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)800 220 020 (kostenfrei)
Festnetz: +41 (0)44 5522 264
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Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden von Zürich aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten beziehungsweise -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Schweiz und Zürich. Für andere Schweizer Städte und Kantone können wir Ihnen günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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