Unter Veruntreuung von Firmeneigentum durch Mitarbeiter versteht man die unrechtmässige Aneignung von Gegenständen oder Vermögenswerten (vorrangig Bargeld), die dem Täter vor der Begehung dieses Eigentumsdelikts zur Ausübung seiner Tätigkeit überlassen worden waren. Veruntreuung zieht sich durch alle Branchen und Berufsgruppen: Der Bauhandwerker, der das firmeneigene Werkzeug in seinen häuslichen Bestand "übernimmt" und dem Arbeitgeber als gestohlen meldet; der Homeoffice-Mitarbeiter, der seinen Einrichtungs- und Materialzuschuss für private Zwecke auf den Kopf haut; der gekündigte Aussendienstler, der die Herausgabe seines Firmenwagens verweigert und diesen aktiv vor dem Zugriff des Arbeitgebers versteckt oder das Fahrzeug sogar widerrechtlich verkauft und die Summe einbehält – die Liste liesse sich beliebig fortsetzen.
Wenn ein Angestellter der Veruntreuung (Art. 138 StGB) verdächtig ist, gilt es, den Sachverhalt vollständig aufzuklären und den Betreffenden gerichtsfest zu überführen. Unsere Zürcher Detektei hilft Ihnen mit ihren langjährigen Erfahrungen im Bereich der Mitarbeiterüberprüfung: +41 (0)44 5522 264.
Illoyales Verhalten am Arbeitsplatz beschränkt sich nicht auf die unteren Einkommensklassen und genauso wenig auf Angestellte, die erst seit kurzer Zeit im Unternehmen tätig sind. Immer wieder überführen unsere Schweizer Detektive gleichsam auch langjährige Angestellte der Veruntreuung, des Diebstahls oder des Betrugs; oft bekleiden die Täter verantwortungsvolle Positionen im jeweiligen Unternehmen. Bei Angestellten, die das uneingeschränkte Vertrauen des Arbeitgebers geniessen, womöglich sogar Zugriff auf Firmenkonten besitzen, ist die Gefahr der Veruntreuung umso grösser, denn sie haben zur Begehung des Delikts niedrigere Hürden zu überwinden. So wird es ein Mitarbeiter, der in der Buchhaltung beschäftigt ist, deutlich leichter haben, Gelder auf eigene Konten zu transferieren und die Beweise zu vernichten bzw. zu manipulieren, als ein Fliessbandarbeiter. Um die Tat zu verschleiern, wird zum Beispiel ein selbständig tätiger Freund oder Familienangehöriger als Komplize gebeten, für vorgeblich erbrachte Leistungen eine Rechnung zu erstellen oder für tatsächlich erbrachte Leistungen überhöhte Summen zu berechnen. Nach Abschluss der Transaktion kommt es zur Auszahlung des veruntreuenden Arbeitnehmers durch den Komplizen. Je grösser das geschädigte Unternehmen, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit, dass solche Tricks unmittelbar auffallen.
Veruntreuungen sind selten Einzeltaten. "Gelingt" das Delikt einmal unbemerkt, folgen schnell Wiederholungstaten – meist mit stetig steigenden Schadenssummen. Davon kann zum Beispiel die Zürcher ABB AG ein Lied singen, denn einer ihrer Manager veruntreute sukzessive um die 100 Millionen Dollar (siehe Bericht im Tagesanzeiger). Für den gerichtsverwertbaren Nachweis in Form eines schriftlichen Ermittlungsrapports samt Beweisakte sorgen die sachkundigen Wirtschaftsdetektive der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz. Nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unverbindlich an.
Gerade die in vielen Unternehmen vorhandene Funktion des Prokuristen ist mit umfangreichen Handlungsvollmachten ausgestattet, die zum Missbrauch einladen.
Genauso wie bei den Themen Stundenbetrug und Spesenmissbrauch sind auch bei Veruntreuung Aussendienstler in einer Art "Pole Position", denn ihre Tätigkeitsausführung beruht auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Vertrauen, das allzu oft schamlos ausgenutzt wird. Beispiele: Der Staubsauger-Vertreter, der tadellose Geräte und originalverpacktes Zubehör als Verschleiss von Vorführmaterial deklariert und für sich selbst vereinnahmt, oder der Spendensammler, der nur jede zweite erhaltene Sach- oder Barspende an die beschäftigende Organisation abgibt. Wenn die veruntreuten Gegenstände dann sogar noch verkauft werden, bei Fahrzeugen oft auch in einzelnen Teilen, ist es für Laien fast unmöglich, die Tat(en) nachzuweisen und das Eigentum zurückzuerhalten.
Unsere routinierten Schweizer Wirtschaftsdetektive kennen sowohl die Tricks der Täter als auch ihre typischen Veräusserungsstellen. Die bestgeeigneten Ermittlungswege variieren je nach Sachlage, wir schöpfen dabei aus einer großen Methodenvielfalt. Neben dem typischsten Nachweismittel, der Personenobservation, bietet sich unter anderem die Beobachtung der einschlägigen Hehlermärkte an. Unabhängig davon, ob Gebrauchsgegenstände oder Geldmittel entwendet wurden und ob sich die Güter noch in der Schweiz oder bereits im Ausland befinden, identifizieren und überführen unsere Privatdetektive die Täter durch die Ermittlung und Dokumentation der Tathergänge. Senden Sie uns im Bedarfsfall ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder rufen Sie uns an: +41 (0)44 5522 264.
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Max-Högger-Strasse 6
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)800 220 020 (kostenfrei)
Festnetz: +41 (0)44 5522 264
kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch
Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden von Zürich aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten beziehungsweise -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Schweiz und Zürich. Für andere Schweizer Städte und Kantone können wir Ihnen günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
Impressum | Datenschutz | Sitemap
© Kurtz Detektei Schweiz | Detektei Zürich | Detektiv Schweiz | Privatdetektiv Bern | Privatdetektei Genf | Wirtschaftsdetektei Basel | Detektiv-Kosten Schweiz | Wirtschaftsdetektiv
Lausanne|Abhörschutz Schweiz | Detektiv Winterthur | Detektei Luzern | Privatdetektiv St. Gallen | Detektei Lugano | Detektiv Zürich | Detektei Genf | Detektiv Bern | Privatdetektiv Basel