Neben verschiedenen Eigentumsdelikten (Diebstahl, Veruntreuung, Finanzbetrug) und Betrugsarten wie "Krankfeiern" und Abrechnungsmanipulation schaden Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber vor allem durch Geheimnisverrat, der nachhaltig empfindliche Schäden verursachen kann. Die Überprüfung bestechlicher Angestellter gehört folgerichtig zu den bedeutsamsten Aufgaben unserer Zürcher Wirtschaftsdetektei, gern werden wir auch für Ihr Unternehmen tätig: +41 (0)44 5522 264.
In einer Stadt wie Zürich, die durch Innovationen bei der IT-Technik ebenso wie im produzierenden Gewerbe Aufmerksamkeit erregt, aber auch in diversen anderen Schweizer Regionen und in unterschiedlichsten Branchen ist das Bestreben der jeweiligen Konkurrenten gross, fremde Firmeninterna in den eigenen Besitz zu bringen – und oft ist dazu jedes Mittel recht. Neben der versteckten Installation von Abhör- und Bildaufzeichnungsgeräten dient die Kontaktaufnahme zu aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern des Zielunternehmens dazu, sich sensible Firmendaten unrechtmässig anzueignen.
Angestellte, die Kenntnis über die firmeninternen Entwicklungen, Produktionsabläufe, Kunden- und Lieferantenkontakte und weiterführende Daten besitzen, haben zumeist ein nachvertragliches Konkurrenzverbot in ihren Arbeitsverträgen. Bewirbt sich bspw. ein Angestellter der Firma A bei der Firma B – oder umgekehrt: die Firma B möchte den Angestellten der Firma A abwerben –, handelt es sich um unerlaubte Konkurrenzkontakte. Wechselt der Mitarbeiter zur Firma B, so ist davon auszugehen, dass er gegenüber seinem neuen Arbeitgeber auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgibt, sei es aus eigenem Antrieb, sei es, weil ihn der neue Arbeitgeber mit einem "Taschengeld" belohnt hat.
Da sich der Angestellte gegenüber seinem bisherigen Arbeitgeber kaum darüber auslassen wird, dass er zu einem direkten Konkurrenten wechselt, ist es die Aufgabe unserer Zürcher Wirtschaftsdetektive, den Verstoss gegen das Konkurrenzverbot gerichtsfest nachzuweisen. Sollten Sie einen Ihrer Angestellten verdächtigen, Ihre Firmeninterna an die Konkurrenz weiterzuleiten, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Detektei in der Schweiz: kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.
Um Firmeninterna nach aussen zu tragen, muss ein Arbeitnehmer natürlich nicht zwangsläufig zum Konkurrenten wechseln, sondern kann auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses in Ihrem Unternehmen von einem Mitbewerber für die Datenweitergabe bestochen werden. Meist weist der Delinquent keine Auffälligkeiten bei der Verrichtung seiner Tätigkeit auf, Sie werden erst aufmerksam, wenn Sie feststellen, dass sich Ihre sensiblen Firmendaten in den Händen der Konkurrenz befinden. Signifikante Umsatzverluste durch Kundenabwerbung, Preissenkungen des Konkurrenten oder Produktneuheiten, die Ihren eigenen Entwicklungen gleichen und deutlich günstiger angeboten werden, sind offensichtliche Zeichen eines Geheimnisverrats beziehungsweise Datenabflusses.
Um Konkurrenzspionage durch betriebseigene Angestellte nachzuweisen, bedienen sich unsere Privatdetektive aus Zürich verschiedener Mittel:
Eine ausserbetriebliche Personenüberwachung verdächtiger Arbeitnehmer ist dann sinnvoll, wenn die Vermutung im Raum steht, dass es zu Treffen des Doppelagenten mit der bestechenden Firma kommt, beziehungsweise wenn der Mitarbeiter zusätzlich einer unerlaubten Nebentätigkeit beim Konkurrenten verdächtigt wird. Denn in diesen Fällen lassen solche Aktivitäten Rückschlüsse auf den Tatverdacht zu. Erfolgt der Datenaustausch zwischen dem Betriebsspion und seinem Auftraggeber hingegen auf elektronische Weise, wenden wir nachfolgendes Mittel an:
Beispiel: Ein kleiner USB-Stick mit Spyware, der in den Firmencomputer gesteckt wird, implementiert dort ein Schadprogramm, das die Daten auf direktem Weg an Ihren Konkurrenten weiterleitet. Oft reicht dies aus, um Sie nachhaltig zu schädigen, der Mitarbeiter selbst braucht nichts weiter zu tun. Sein Verhalten ist nach wie vor unauffällig und somit unverdächtig. Diese Vorgehensweise kann von unseren studierten IT-Spezialisten für Zürich jedoch durch IT-forensische Untersuchungen nachgewiesen werden.
Ein weiteres, meist auf mehreren Ebenen erkenntnisreiches Mittel ist die Einschleusung eines Detektivs als vermeintlicher neuer Angestellter in den von Spionage betroffenen Betrieb. Auf diese Weise lernt der Ermittler die Betriebsabläufe und die Belegschaft kennen; nach und nach erarbeitet er sich ein Bild von der Zuverlässigkeit einzelner Kollegen und beobachtet Indizien, um sich einen Verdächtigenkreis zu erschliessen. Ist die Gruppe der möglichen Täter einmal auf wenige Personen beschränkt, unternimmt der eingeschleuste Wirtschaftsermittler in der Folge gezielte innerbetriebliche Observationen und legendierte Kontaktaufnahmen zu den entsprechenden Mitarbeitern. Dieser Weg ist relativ zeitaufwendig, fördert aber meist fundierte Kenntnisse und Beweise zutage, die Ihnen zusätzlich zur Aufklärung des eigentlichen Tatverdachts tiefe Einblicke in die Strukturen Ihrer Belegschaft und die Zuverlässigkeit einzelner Angestellter ermöglichen. Die Betriebseinschleusung bietet sich vor allem dann an, wenn eine Tat vorliegt, es aber keinen konkreten Verdächtigen gibt.
Gern beraten wir Sie ausführlich und unverbindlich zu den oben genannten und auch zu weiteren fallbezogenen Massnahmen, die beim Verdacht eines Geheimnisverrats und dem damit verbundenen Datenabfluss angebracht sind. Senden Sie uns ein E-Mail mit Ihrer Anfrage über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +41 (0)44 552 2264.
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