Vorgetäuschte Erkrankung | Arbeitsunfähigkeit


Ist einer Ihrer Mitarbeiter in schöner Regelmässigkeit am Wochenende oder montags, nach dem Urlaub oder auch bei anstehenden Sportveranstaltungen krank? Zweifeln Sie am Wahrheitsgehalt der Arbeitsunfähigkeit? Haben Sie womöglich Gerüchte gehört, der angeblich Kranke arbeite am Eigenheim oder sei für ein anderes Unternehmen tätig, statt sich im Bett auszukurieren?

 

Gesundes Misstrauen ist angebracht, doch Gewissheit verschaffen Ihnen nur die Wirtschaftsermittler unserer Detektei in Zürich und der ganzen Schweiz: +41 (0)44 552 2264.


Erschlichenes Arztzeugnis als willkommene Freizeitbeschaffungsmethode – Nachweis durch Detektive


Die meisten Angestellten legen natürlich Wert darauf, sich vertragskonform zu verhalten und somit ihren Arbeitsplatz zu behalten. Doch leider gibt es unter den Arbeitnehmern auch jene Spezies, die ohne Rücksicht auf Kollegen oder Arbeitgeber ihre eigenen Interessen verfolgt, dazu gehören unter anderem falsche Krankmeldungen, die teils zu einem regelrechten Volkssport ausarten. Der Mitarbeiter gönnt sich zum Beispiel ein verlängertes Wochenende, möchte ein Spiel seines bevorzugten Fussballvereins nicht verpassen, nimmt mit Freunden an einem mehrtägigen Ski-Ausflug teil oder begleitet die Tochter zum Reitturnier. Es ist sicherlich ein schöner Moment für Eltern wie Kinder, den Sohn oder die Tochter bei den Hobbys zu unterstützen, jedoch ändert das nichts an der Tatsache, dass eine vorgeschobene Krankheit zur unrechtmässigen Erlangung von Freizeit ein Betrugsdelikt ist. In der Eidgenossenschaft haben sich einer Umfrage des Schweizer Pendlermagazins 20 Minuten zufolge rund 36 % der Arbeitnehmer schon mindestens einmal Freizeit mittels Ausreden erschummelt. 

 

Üblicherweise nimmt man für solche Anlässe Urlaub oder einen freien Tag, doch ein delinquenter Angestellter will für diese Aktivitäten keine Abstriche bei seiner regulären Freizeit machen, daher sucht er einen Arzt seines Vertrauens auf und lässt sich für zumeist mehrere Tage krankschreiben. Wenn sich solche Vorfälle häufen, ist es Zeit, unsere erfahrenen Wirtschaftsdetektive in Zürich zu kontaktieren, um dem Treiben Einhalt zu gebieten. Über unsere Möglichkeiten zur gerichtsfesten Beweisermittlung gegen Krankschreibungsbetrüger informieren wir Sie gern unverbindlich per Telefon oder per E-Mail über unser Kontaktformular.


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Wer von uns verbringt schon nicht lieber einen Tag am Strand als bei der Arbeit? Dennoch: Arbeit kommt vor dem Vergnügen, und das verharmlosende Wort "Blaumacher" bezeichnet einen Wirtschaftsbetrüger, dem selbstverständlich Einhalt geboten werden muss.

"Krank" auf den Malediven? | Zürcher Detektive ermitteln schweiz- und auch weltweit


Möglicherweise stellt Ihr Angestellter seine Arbeitskraft während seiner Krankschreibung Ihrem direkten Konkurrenten zur Verfügung, treibt seine heimliche Selbständigkeit in derselben Branche voran, werkelt an seinem Eigenheim oder renoviert seine Wohnung. Während Sie davon ausgehen, dass er daheim an der Wiederherstellung seiner Gesundheit laboriert, ist er mit anderen – genesungswidrigen – Tätigkeiten beschäftigt. In einem unserer vergangenen Fälle konnte die Detektei Kurtz einem Angestellten nachweisen, dass er seine Krankschreibung dazu nutzte, ein Konzert seiner bevorzugten Hardrock-Band zu besuchen, das sich im Rahmen eines Musikfestivals über mehrere Tage hinzog. Auch erlebten wir schon Mitarbeiter, die dreist genug sind, sich krankschreiben zu lassen, um in den Urlaub zu fahren.

 

Unabhängig von der jeweiligen Fallkonstellation sind unsere Schweizer Detektive für gewöhnlich in der Lage, dem unredlichen Mitarbeiter den Betrug nachzuweisen. Wir observieren den Verdächtigen, dokumentieren ermittlungsrelevante Tätigkeiten, denen er während seines Krankenstandes nachgeht, und ermitteln im Bedarfsfall auch grenzüberschreitend, da wir international eng mit anderen Detekteien, einzelnen Polizeibehörden und ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern kooperieren. Wenden Sie sich mit Ihrem Fall an unsere Wirtschaftsdetektei in Zürich, telefonisch unter der Rufnummer +41 (0)44 552 2264 oder per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch.