Bei der widerrechtlichen Aneignung von Firmengütern werden grob zwei Unterscheidungen getroffen: Liegt der Tatbestand der Veruntreuung (Art. 138 StGB) vor, wurde Eigentum entwendet, das dem Täter zuvor anvertraut worden war. Beim Diebstahl hingegen handelt es sich dem Gesetzestext nach um fremde bewegliche Sachen, die sich zum Tatzeitpunkt nicht im Gewahrsam des Täters befanden. Zu den klassischen Zueignungsgütern im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen zählen bei Veruntreuung Firmenwägen, Werkzeuge oder Arbeitsbekleidung, während Diebstähle zumeist Geldnoten (vor allem im Kassen- beziehungsweise Abrechnungsbereich), Einzelwaren (zum Beispiel beim Einräumen von Regalen) oder Weiterverabeitungsmaterialien betreffen. Leider vergreifen sich Arbeitnehmer allerorten allzu gern am Eigentum ihrer Arbeitgeber. Schliesslich macht Gelegenheit Diebe, und welche Vermögenswerte liegen schon näher als offen zugängliche Handwerkerutensilien, im Firmenlager gestapelte Artikel, Wertgegenstände am Arbeitsplatz des Kollegen oder Auslieferungsware im Transportfahrzeug.
Die geschulten Wirtschaftsermittler der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz sorgen mittels Observationen, Recherchen und legendierten wie präparierten Diebesfallen für gerichtsfeste Beweise: +41 (0)44 5522 264.
Gerade bei vermeintlichen Kleinigkeiten wie Schreibmaterial oder USB-Sticks scheint diebischen Angestellten mitunter nicht klar zu sein, dass das Entwenden solcher Gegenstände einen Diebstahl nach Art. 139 StGB darstellt und nicht etwa ein Kavaliersdelikt nach dem Motto "macht doch jeder". Gerade wenn intern bekannt wird, dass ein einzelner Mitarbeiter ungestraft Diebstähle geringwertiger Gegenstände ausführt, entfaltet dies häufig eine unrühmliche Vorbildfunktion. Schnell breitet sich dann innerhalb der Belegschaft eine Mentalität aus, die Diebstahl von Firmeneigentum zur Normalität deklariert. Auf diese Weise summieren sich vermeintliche Banalitäten zu erheblichen Schadsummen. Entsprechend sollten Arbeitgeber eine klare Linie fahren und hart gegen die Täter durchgreifen, denn andernfalls lassen sich Trittbrettfahrer kaum vermeiden.
Die notwendigen Beweise ermittelt unsere Zürcher Wirtschaftsdetektei schweizweit mit ortsansässigen Fachdetektiven – gern auch für Ihr Unternehmen.
Natürlich werden nicht nur geringwertige Güter, sondern gleichsam Laptops, Produktionsmaschinen und selbst Software gestohlen. In anderen Fällen verursacht der Täter nicht durch den Einzelwert der entwendeten Güter hohe Schäden, sondern durch regelmässige Diebstähle. Das kann zum Beispiel den Postzusteller betreffen, der täglich einzelne Warensendungen aus seinem Lieferfahrzeug für sich selbst abzweigt, oder auch den Kellner, der von fünf bezahlten Getränken lediglich vier in die Kasse einbucht und sich das Geld für das fünfte in die eigene Tasche steckt. Clevere Täter verwenden diverse Verschleierungstaktiken, aufgrund derer die Differenzen – wenn überhaupt – erst Monate später bei der nächsten Inventur auffallen oder der Verdacht auf Dritte (Betriebsfremde, andere Mitarbeiter) gelenkt wird.
Wenn Betriebsdiebe nicht (nur) gegen Firmeneigentum übergriffig werden, sondern sich (auch) am Eigentum der eigenen Kollegen vergreifen, verursacht das zwangsläufig erhebliche Vertrauensmissstände innerhalb der Belegschaft. Schmuck, Smartphones, Bargeld – nichts ist den Delinquenten heilig. Allgemeine Verunsicherung macht sich breit, weil der Dieb unbekannt ist und schliesslich jeder jeden verdächtigt. Als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, den Diebstählen Einhalt zu gebieten, um das Betriebsklima und somit die interne Produktivität zu retten.
Unsere Detektive aus Zürich stehen Ihnen mit ihrem Know-how zur Seite. Gern beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch unter der Rufnummer +41 (0)44 5522 264. Selbstverständlich können Sie uns auch ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch senden oder unser Kontaktformular nutzen.
Kurtz Detektei Zürich und Schweiz
Max-Högger-Strasse 6
8048 Zürich
Tel.: +41 (0)800 220 020 (kostenfrei)
Festnetz: +41 (0)44 5522 264
kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch
Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz werden von Zürich aus bearbeitet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten beziehungsweise -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Schweiz und Zürich. Für andere Schweizer Städte und Kantone können wir Ihnen günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Regionen erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrösseren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
Impressum | Datenschutz | Sitemap
© Kurtz Detektei Schweiz | Detektei Zürich | Detektiv Schweiz | Privatdetektiv Bern | Privatdetektei Genf | Wirtschaftsdetektei Basel | Detektiv-Kosten Schweiz | Wirtschaftsdetektiv
Lausanne|Abhörschutz Schweiz | Detektiv Winterthur | Detektei Luzern | Privatdetektiv St. Gallen | Detektei Lugano | Detektiv Zürich | Detektei Genf | Detektiv Bern | Privatdetektiv Basel