Es existieren zahlreiche unterschiedliche Verdachtsfälle, die eine Angestelltenüberprüfung erforderlich machen. Schätzungen zufolge verhalten sich etwa 40 % der Arbeitnehmer mindestens einmal im Leben auf strafrechtlich relevante Weise geschäftsschädigend. Zu den entsprechenden Delikten zählen neben Diebstählen von Firmeneigentum vor allem Betrugshandlungen wie Spesenabrechnungs-, Lohnfortzahlungs- und Arbeitszeitbetrug. Mit Letzterem wollen wir uns nachfolgend ausführlicher beschäftigen, indem wir das Thema aus Sicht der langjährigen Erfahrungen unserer Ermittler beleuchten.
Grundsätzlich gilt: Unsere routinierten Zürcher Detektive beschaffen gerichtsfestes Beweismaterial bei rechtswidrigem Verhalten von Arbeitnehmern: +41 (0)44 5522 264.
Mitarbeiter sind nicht immer zuverlässig und loyal. Die Personengruppe, die am häufigsten bei der Abrechnung von Arbeitszeit bzw. geleisteter Arbeit betrügt, sind die Angestellten im Aussendienst. Bei einer ausserbetrieblichen Tätigkeit fehlt die Kontrollfunktion, die bei einem Innendienstmitarbeiter automatisch durch die Anwesenheit des Arbeitgebers, der Geschäftsleitung oder des Abteilungsleiters gegeben ist. Diese fehlende Aufsicht eröffnet unehrlichen Angestellten weitreichende Möglichkeiten, ihre Arbeitgeber zu hintergehen. Unsere spezialisierten Schweizer Wirtschaftsdetektive kennen sich mit den Tricks der Angestellten aus und wissen, wie den Delinquenten das unredliche Verhalten gerichtsverwertbar nachgewiesen werden kann.
Bei einer extrem hohen Zahl verschiedener Bauhandwerker, seien es Maurer, Installateure, Elektriker oder andere, gehört das "Schummeln" beim Arbeitszeitnachweis offenbar zum Alltag. Der betreffende Mitarbeiter bleibt vorgeblich länger auf der Baustelle, um noch dieses oder jenes fertigzustellen, fährt aber selbst nach Hause, kurz nachdem alle anderen die Arbeitsstätte verlassen haben. Dem Arbeitgeber – und im Zuge der Rechnungsstellung gleichermassen dem Auftraggeber – legt der Mitarbeiter einen Leistungsnachweis über mehrere Überstunden vor. Als Arbeitgeber werden Sie allfällig verwundert sein, dass (nur) einer Ihrer Mitarbeiter Überstunden macht, Ihr Auftraggeber wird sich über eine hohe Rechnung ärgern und Sie wahrscheinlich nicht weiterempfehlen, weil er die Arbeitsleistung als ineffizient empfindet. Neben dem monetären Schaden droht somit auch der Verlust Ihres guten Leumunds. In einem solchen Fall bietet sich die Observation des verdächtigen Mitarbeiters an, um ihm die Vergehen detailliert nachweisen zu können.
Gleiches gilt für eine andere Form des Betrugs beim Arbeitsnachweis: Ist der Aussendienstmitarbeiter ein Kundenberater, der auf Provisionsbasis entlohnt wird, folgt einem hohen Auftragsvolumen ein entsprechendes Gehalt, weshalb der Angestellte selbstredend an profitablen Aufträgen interessiert ist. Der Betreffende neigt in solchen Fällen gern zum "Verschönern" der Kundenaufträge, indem zum Beispiel aus den tatsächlich bestellten 30 Artikeln nunmehr 50 Stück werden. Bleibt es bei einem Vorfall pro Kunde, wird sich dieser wundern, aber in der Regel nicht nachtragend sein, ja den Sachverhalt vielleicht nicht einmal reklamieren, weil er den Vorfall für ein Versehen hält. Häufen sich diese Fälle allerdings, werden sich die Kunden von Ihrem Unternehmen abwenden, weil sie sich hintergangen fühlen. Um es nicht so weit kommen zu lassen, kontaktieren Sie unsere Detektei aus Zürich per E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch oder über unser Kontaktformular.
Als dritte Form des Arbeitszeitabrechnungsbetrugs wollen wir Mitarbeiter mit Festgehalt untersuchen. Sie dokumentieren Kundenbesuche, die nie stattgefunden haben, um den Lohnzettel zu füllen und zusätzlich Anfahrtskosten, Spesen und anderes mehr abrechnen zu können. Währenddessen geben sie sich ihren Freizeitaktivitäten oder einer (nicht genehmigten) Nebenbeschäftigung hin, rechnen womöglich Reparaturen am eigenen Fahrzeug als Spesen über Ihr Unternehmen ab oder belasten die firmeneigene Portokasse mit den Kosten für private Postsendungen. Mittels Beobachtung des verdächtigen Angestellten lassen sich diese Tatenlosigkeit und die damit verbundenen unmittelbaren pekuniären Schäden nachweisen.
Beim Arbeitszeitbetrug gibt es für Aussendienstmitarbeiter viele Gelegenheiten, den Arbeitgeber zu hintergehen, wie die Aufträge unserer Wirtschaftsdetektei in Zürich zeigen. Gern beraten wir Sie fallspezifisch zu den entsprechenden Möglichkeiten der Recherche und Observation. Rufen Sie uns an unter +41 (0)44 5522 264 und schildern Sie uns Ihr Problem unverbindlich. Wir finden für die jeweilige Fallkonstellation die optimale Vorgehensweise und dokumentieren das illoyale Verhalten des Verdächtigen in einem gerichtsverwertbaren Ermittlungsrapport.
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