Abrechnungsbetrug | falsche Stundenzettel


Die Überprüfung von Mitarbeitern, die sich eines illegalen Verhaltens verdächtig gemacht haben, gehört zum Tagesgeschäft der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz. DiebstahlVeruntreuung, nicht genehmigte Zweitjobs und eben Betrugsdelikte wie vorsätzlich falsche Abrechnungen der Arbeitszeit weisen unsere geschulten Wirtschaftsdetektive gerichtsverwertbar nach: +41 (0)44 552 2264.


Zweifelhafte Stunden- und Spesenabrechnungen? Detektei aus Zürich hakt schweizweit nach.


Angestellte sind oft recht findig, wenn es darum geht, sich einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, und haben mitunter keinerlei Skrupel, dies zu Lasten ihres Arbeitgebers zu tun. Primär tritt dieses Phänomen bei Aussendienstmitarbeitern auf, die aufgrund ihrer Tätigkeit selten mit Kollegen und Vorgesetzten in Kontakt kommen. Dadurch besteht ein Kontrollmangel, der es den Angestellten ermöglicht, den Arbeitgeber zu hintergehen, ohne dass er dies sofort bemerkt. Die fehlende Kontrolle muss das beschäftigende Unternehmen zwangsläufig mit Vertrauen ausgleichen oder, wenn dieses Vertrauen erschöpft ist, unsere Schweizer Detektive mit der Prüfung des Aussendienstlers betrauen.

 

Offenbar fehlt den betreffenden Angestellten das Unrechtsbewusstsein für ihre Taten, oder es ist ihnen schlichtweg egal, wenn sie ihren Brötchengeber schädigen, denn anders lässt es sich kaum erklären, dass sie zum Beispiel Spesen abrechnen, die dem Unternehmen gar nicht entstanden sind. Ohne Scham nutzen sie ihr Spesenkonto für den eigenen Benzinverbrauch, die Portokosten der privaten Korrespondenz, Restaurantbesuche mit Freunden und weitere häusliche Ausgaben. Wenn der delinquente Mitarbeiter diese falschen Abrechnungen nur hin und wieder einreicht, wird es wahrscheinlich lange dauern, bis Ihnen die Unregelmässigkeiten auffallen. Unabhängig vom Zeitpunkt, an dem ein Anfangsverdacht gegen einen Angestellten entsteht, sollten Sie keine Zeit verlieren, unsere sachkundige Wirtschaftsdetektei in der Schweiz um Unterstützung zu bitten. Wir weisen die Taten des Betreffenden umfassend und gerichtsfest nach. Senden Sie uns für eine erste Kontaktaufnahme bitte ein E-Mail an kontakt@kurtz-detektei-schweiz.ch, oder rufen Sie uns an.


Füsse hoch während der Arbeitszeit, am Eigenheim gebastelt oder heimlich bei der Konkurrenz gearbeitet?


Neben dem Spesenabrechnungsbetrug ist unter Aussendienstmitarbeitern der Arbeitszeitbetrug ein weit verbreitetes Übel. In den Jahren ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Wirtschaftsermittlungen konnten unsere Zürcher Privatdetektive den Verdacht im Grossteil der bearbeiteten Fälle von Lohnabrechnungsbetrug zweifelsfrei bestätigen und belegen. Die dabei überführten Zielpersonen hatten offensichtlich wenig Interesse an ihrem Job, sondern verbrachten weite Teile ihrer Arbeitszeit mit privaten Aktivitäten oder mit einer verheimlichten Zweitbeschäftigung. Vom Faulenzen über Familienausflüge, Besuche von öffentlichen Veranstaltungen (Kino, Sport, Konzerte etc.) und Shopping-Touren bis hin zu Heimwerkertätigkeiten und Schwarzarbeit scheint alles wichtiger zu sein, als den eigenen vertraglichen Pflichten nachzukommen. 

 

In solchen Fällen ist ein zeitnahes Eingreifen vonnöten, bevor dieses Verhalten in der Belegschaft als Musterbeispiel dient. Doch welcher Arbeitgeber hat Zeit, seinem Angestellten im Aussendienst hinterherzufahren, um zu kontrollieren, ob der Mitarbeiter seiner Tätigkeit pflichtgemäss nachgeht? Und selbst wenn Sie sich dazu entschliessen würden, wäre Ihre Beobachtung des eigenen Arbeitnehmers nicht zweckmässig, da  

  1. die Gefahr des Erkennens und Entdecktwerdens sehr wahrscheinlich ist,
  2. Sie vermutlich wenig bis keine Erfahrung im Bereich Personenüberwachung besitzen und
  3. die von Ihnen erbrachten Beweise wahrscheinlich nicht gerichtsverwertbar wären, da Sie persönlich betroffen und die Beobachtungen somit subjektiv sind. 

Im Gegensatz dazu bringen unsere geschulten Wirtschaftsdetektive aus Zürich das notwendige Know-how mit, um den Verdächtigen unbemerkt und gewissenhaft zu überwachen. Durch unsere rechtsverwertbare Beweisdokumentation ist es Ihnen möglich, den Delinquenten mit seinen Taten zu konfrontieren und allenfalls auch gerichtlich zu belangen. Gern beraten wir Sie unverbindlich über die Vorgehensweise im Einzelfall, zum Beispiel über unser Kontaktformular.


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Lieber gemütlich zuhause auf der Couch ein Videospiel "zocken" oder den Tag in einer Bar verbringen, als Kundentermine wahrzunehmen? Solche "Spezialisten" kommen unseren Schweizer Detektiven bei ihrer Arbeit leider immer wieder unter.

Heilsamer Schreck | Erfahrungen unserer Detektei


In einigen Fällen von Arbeitszeitbetrug hat sich gezeigt, dass das Verhalten des unehrlichen Mitarbeiters von Seiten des Arbeitgebers nicht zwangsläufig zu einer Kündigung führen muss. Vielmehr entschieden sich die Klienten, den Täter mit seinem Fehlverhalten zu konfrontieren, einen Vermerk in der Personalakte zu machen und den Angestellten seine Tätigkeit wiederaufnehmen zu lassen – mit dem Hinweis, dass es seine letzte Chance sein würde. Einige dieser Arbeitnehmer nutzten ihre Chance und legten sich ins fortan kräftig ins Zeug, was dazu führte, dass die Umsätze teils erheblich gesteigert werden konnten, denn die Information über die Einschaltung unserer Detektei breitete sich wie ein Lauffeuer in der gesamten Belegschaft aus und gab den anderen Angestellten nachdrücklich zu verstehen, dass Nachlässigkeiten und Betrugsdelikte nicht geduldet werden. Durch die Umsatzsteigerungen amortisierten sich die Detektiv-Kosten für die Einsätze unserer Wirtschaftsermittler binnen kurzer Zeit.

 

Sie sehen, es gibt viele Gründe, sich an unsere Detektei in Zürich zu wenden. Gern nehmen wir auch Ihren Auftrag entgegen: +41 (0)44 552 2264.