04. August 2018

"Tatort Arbeitsplatz" – Detektiv Patrick Kurtz im Zürcher Tagesanzeiger

Für ihren umfassenden Artikel im Zürcher Tagesanzeiger zum Thema Kriminalität und Fehlverhalten von Angestellten am Arbeitsplatz interviewte Journalistin Denise Jeitziner Privatdetektiv Patrick Kurtz, Inhaber der Kurtz Detektei Zürich. Eine Abschrift des Artikels vom 14.06.2018 finden Sie nachfolgend.

Abschrift "Tatort Arbeitsplatz"

"Jeder Vierte hat schon mal im Büro geklaut, die Spesen frisiert, bei der Arbeitszeiterfassung getrickst oder sich sonst wie unkorrekt verhalten. An materiellen Nöten liegt das Fehlverhalten jedoch nicht.

 

Bei der Kassiererin waren es zwei geklaute Packungen Vollkorncracker und zwei Packungen Aufschnitt. Die Köchin liess einen vakuumierten Kopfsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und einen Liter Vollrahm in ihrer Handtasche mitlaufen. Und der Kaderangestellte beim Fedpol erschlich sich längere Arbeitszeiten, indem er über Mittag beim Ein- und Ausstempeln schummelte.

 

Drei Beispiele für Fehlverhalten am Arbeitsplatz, drei fristlose Kündigungen, die alle bis ans Bundesgericht gezogen wurden, und jedes Mal derselbe Entscheid: Alle drei Angestellten sind zu Recht gefeuert worden, obwohl das Fehlverhalten so gar nicht schwerwiegend erscheint. «Bei Diebstahl am Arbeitsplatz ändert auch ein geringfügiger Deliktsbetrag in der Regel nichts an der Rechtmässigkeit der fristlosen Entlassung», erklärt Roger Rudolph, Professur für Arbeits- und Privatrecht an der Universität Zürich, die jüngere, strenge Praxis des Bundesgerichts. Ein Diebstahl gelte als Bruch der Vertrauensbeziehung, die im Arbeitsleben notwendig sei, egal wie viel Wert das Diebesgut habe.

Meist langjährige Mitarbeitende

Geklaut haben die meisten von uns schon mal. Also natürlich nicht so richtig, nur Kleinigkeiten, nicht der Rede wert. Den Kugelschreiber, ohne böse Absicht. Alle paar Monate ein paar Sichtmäppchen und ein Pack Druckerpapier für den Bürokram daheim. Die WC-Rolle, weil einem plötzlich eingefallen ist, dass man am Morgen das letzte Blatt Papier aufgebraucht hat.

 

Die Dreisteren frisieren ihre Spesen- und Arbeitszeitabrechnung regelmässig, bezahlen ihr Sandwich aus der Mensa grundsätzlich nie und lassen auch Wertvolleres mitlaufen wie Computerbildschirme und Bürostühle aus dem Materiallager. Die Detektei Kurtz Schweiz schildert den Fall eines Angestellten, der nebenher Partys und Konzerte organisierte und seinen Bedarf an WC-Papier vom Büroinventar abzwackte. Als man ihm nach mehr als einem Jahr auf die Schliche kam, hatte er bereits WC-Rollen im Wert von über zehntausend Franken mitlaufen lassen.

 

Aus finanzieller Not oder kriminellen Absichten klauen oder betrügen interessanterweise aber die wenigsten. Es sind auch selten die üblichen Verdächtigen wie Freelancer, das Putzpersonal oder sonstige Externe: «Beim überwiegenden Teil der Täter handelt es sich um eigene Mitarbeiter», sagt Patrick Kurtz, dessen Detektive in der Schweiz sich in etwa 20 bis 30 Prozent der Fälle mit Firmenaufträgen beschäftigen. «Auffallend oft sind es langjährige Angestellte, die bislang einen guten Job gemacht haben.»

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Selbst der Diebstahl von so etwas Geringwertigem wie Toilettenpapier kann, so er gewerbsmässig verübt wird, fünfstellige Schäden verursachen.

Frustration verleitet zur Tat

Der Schweizer Human-Ressources-Barometer, der regelmässig die Stimmung der Beschäftigten in der Schweiz abfragt, versuchte den Ursachen für derartiges Fehlverhalten in seinem vorletzten Bericht auf den Grund zu gehen. «Die Wahrscheinlichkeit dafür war grösser bei geringem Vertrauen der Beschäftigten in den Arbeitgeber», sagt die Projektleiterin Anja Feierabend. Insbesondere Angestellte, die ihre Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt geringer einschätzten, zeigten mehr Fehlverhalten, genau wie solche, die Probleme mit ihrem Chef nicht offen besprechen konnten. Kurz zusammengefasst heisst das also: Wer unzufrieden im Job ist, neigt eher dazu, sich der Firma gegenüber inkorrekt zu verhalten.

 

Man muss sich die Arbeitsbeziehung wie eine Partnerschaft vorstellen, die irgendwann zu harzen beginnt oder aus dem Lot gerät – weil auf einmal die Anforderungen bei gleichbleibendem Lohn steigen, weil man nicht mehr dieselbe Anerkennung wie früher erhält, bei der Gehaltserhöhung oder der Beförderung übergangen wurde und entsprechend frustriert und enttäuscht ist. Je engagierter und loyaler man dem Unternehmen gegenüber war, desto grösser wiegt oftmals die Enttäuschung, wie bei einer langjährigen Beziehung.

 

Und was tut man, wenn man sich ungerecht behandelt und in der schwächeren Position fühlt? Man sorgt halt selber für Gerechtigkeit oder rächt sich zumindest mit einer kleinen Genugtuung. Und stellt das allfällige schlechte Gewissen mit dem Argument auf lautlos, dass die Firma den Minischaden schon wird verkraften können und sowieso selber schuld ist. Die eingangs erwähnte Köchin etwa ärgerte sich darüber, dass ihr pauschal 180 Franken für die Mittagsverpflegung vom Lohn abgezogen wurden, was ihr unverschämt hoch erschien. Weil ihr Chef jedoch darauf beharrte, griff sie zur Selbstjustiz beziehungsweise zum vakuumierten Kopfsalat.

 

In Zeiten wie heute, in denen die Anforderungen in der Arbeitswelt und die Unsicherheiten immer grösser werden und gleichzeitig die Ansprüche der Arbeitnehmenden steigen, muss man davon ausgehen, dass die Zahl jener, die es mit dem korrekten Verhalten ihrer Firma gegenüber nicht mehr so genau nehmen, steigen wird.

 

Das vermutet auch Anja Feierabend. Die Arbeitszufriedenheit in der Schweiz sei zwar bei der letzten HR-Barometer-Erhebung im Jahr 2016 wieder etwas höher gewesen als zuvor. «Analysiert man jedoch die Arbeitszufriedenheit im Detail, zeigt sich, dass jeder dritte Beschäftigte nur resignativ zufrieden ist.» Aus dem hohen Anteil lasse sich schliessen, dass viele Beschäftigte an ihrer Arbeitsstelle ausharrten. «Diese Situation kann darauf hindeuten, dass Beschäftigte vermehrt Fehlverhalten am Arbeitsplatz zeigen – als bewusstes oder unbewusstes Ventil ihrer Resignation.»

 

Bei einer repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts GFK vor drei Jahren gab jeder Vierte offen zu, mindestens einmal am Arbeitsplatz etwas entwendet zu haben; Männer (28 Prozent) langen der Umfrage zufolge häufiger zu als Frauen (23 Prozent) und haben auch seltener ein schlechtes Gewissen. Oder man macht mal früher Feierabend, trägt Ferientage nicht ein oder erledigt Privates während der Arbeitszeit. Tatsächlich wird kaum eine Firma deswegen ihre Compliance-Abteilung oder ein Detektivbüro mobilisieren. Für grössere Deliktssummen, um ein Exempel zu statuieren oder um unliebsame, fehlbare Mitarbeitende loszuwerden, hingegen schon.

Fälle werden oft intern geregelt

Wenn Patrick Kurtz und seine Kollegen beauftragt werden, besteht meist schon ein Verdacht, wer der Täter sein könnte, es fehlt nur noch der nötige Beweis, um ihn zu überführen. Gelegentlich komme es aber auch zu Überraschungen, sagt Kurtz und schildert den Fall eines Restaurantinhabers, der den Buchhalter im Verdacht hatte, Geld auf sein Privatkonto umzuleiten. «Am Ende stellte sich heraus, dass die komplette Belegschaft von rund zehn Personen gemeinsame Sache machte.»

 

Wie häufig es effektiv zu derartigen Delikten kommt und wie hoch der Schaden ist, der den Schweizer Unternehmen durch das Fehlverhalten ihrer Angestellten jährlich entsteht, erfasst das Bundesamt für Statistik nicht. Spezifische Daten fehlen auch deswegen, weil Unternehmen oft lieber versuchen, die Sache intern zu regeln, statt einen monate- oder jahrelangen Strafrechtsfall loszutreten.

 

«Ich kann aber bestätigen, dass solche Fälle die Gerichte immer wieder beschäftigen», sagt Rechtsprofessor Rudolph. Das könne möglicherweise auch damit zusammenhängen, dass immer mehr Unternehmen sogenannte Ethic Codes oder ähnliche Verhaltensrichtlinien einführten und infolgedessen auch konsequenter handelten, wenn gegen sie verstossen werde.

 

Das ist die eine Strategie. Die andere wäre es, die Arbeitsbeziehung möglichst wieder ins Lot zu bringen. Zufriedene Mitarbeitende haben viel weniger Interesse daran, ihrer Firma zu schaden als frustrierte."

Hinweis

Die Hervorhebungen (Fettschrift) und Verlinkungen stammen nicht aus dem Originalartikel, sondern von der Kurtz Detektei Zürich und Schweiz.

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